Drucksache - 2650/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, den Betrieb vorhandener Müllabwurfanlagen weiterhin zu genehmigen, auch wenn in diesen eine Mülltrennung nicht erfolgen kann, aber gewährleistet ist, dass eine Wertstoffsammlung außerhalb der Wohngebäude erfolgen kann. Wegen des Brandschutzes müssten den Grundstückseigentümern gegebenenfalls entsprechende Auflagen erteilt werden. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
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