Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 2639/XVIII
Aus Sicht der unteren Denkmalschutzbehörde ist die Anbringung eines Handlaufes vom Grundsatz her genehmigungsfähig. Art der Anbringung, Material und Ausführung sind mit dem Vertreter der unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
Berlin-Spandau, den 27. März 2011 Das Bezirksamt
Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat Begründung:
Bei Veranstaltungen im Gotischen Saal der Zitadelle ist es für viele Besucher gefährlich, ohne sicheren Halt die relativ hohen Treppenstufen hinauf- und hinabzusteigen, besonders dann, wenn - wie in diesem Winter - die Stufen von Schnee und Eis bedeckt sind. |
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Bezirksamt Spandau
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