Drucksache - 2618/XVIII
Das Bezirksamt ist dem Prüfauftrag wie nachstehend ausgeführt nachgekommen:
Im Büro des Bezirksbürgermeisters gibt es bereits ein entsprechendes und über sehr lange Zeit bewährtes Verfahren, das sich mit den im Beschluss genannten Beschwerden auseinandersetzt. Dieses sogenannte "Tagebuchverfahren" beinhaltet, dass alle Beschwerden oder Anliegen, die beim Bezirksbürgermeister eingehen, dort geprüft werden und dann über das weitere Verfahren entschieden wird.
Diese Überprüfung erfolgt dann dergestalt, dass der jeweils zuständige Dezernent umgehend eine Aufforderung zur Stellungnahme, zur Erledigung oder zur Übersendung eines Antwortentwurfes (z.B. bei Dienstaufsichtsbeschwerden) innerhalb von drei bis vier Wochen erhält. Die Antwortentwürfe zu Dienstaufsichtsbeschwerden sind hierbei generell vom Leiter des Steuerungsdienstes und der Leiterin des Rechtsamtes mitzuzeichnen, so dass hier bereits zwei Prüfungen außerhalb des zuständigen Geschäftsbereiches durchgeführt werden, bevor der Bezirksbürgermeister der Entwurf erhält.
Die Beschwerdeführerin/der Beschwerdeführer erhält dazu einen Zwischenbescheid, mit welchem der Bezirksbürgermeister mitteilt, dass er eine Überprüfung der Angelegenheit veranlasst hat oder wenn der betroffene Dezernent direkt um Erledigung gebeten wurde, erfolgt eine Abgabenachricht
Dieses Verfahren hat den Vorteil, dass die Mitglieder des Bezirksamtes, welche ja gemäß § 38 (2) BezVG ihre Geschäftsbereiche nach dem Ressortprinzip in eigener Verantwortung leiten, direkt die Beschwerde als "Chefsache" erhalten und sofort die Abhilfe berechtigter Beschwerden innerhalb ihrer Abteilung vornehmen können.
Abschließende Antwort an die Beschwerdeführerin oder den Beschwerdeführer erfolgt dann durch das zuständige Bezirksamtsmitglied (mit Kopie an den Bezirksbürgermeister)oder durch den Bezirksbürgermeister, z.B. bei Dienstaufsichtsbeschwerden.
Neben diesem internen Beschwerdeverfahren existiert mit dem Ausschuss für Eingaben und Beschwerden der Bezirksverordnetenversammlung Spandau ein weiteres bezirksamtsexternes Kontrollgremium zur Kontrolle des Verwaltungshandelns, dessen Befugnisse dazu in § 30 der GO der BVV geregelt sind.
Die Einrichtung einer weiteren externen Schiedsstelle, z.B. durch die Berufung eines Ombutsmannes, ist vor diesem Hintergrund nicht erforderlich und sowohl aufgrund rechtlicher Bedenken, z.B. beim Datenschutz, als auch mangelnder finanzieller Ressourcen (z.B. für erforderliche Honorarzahlungen) nicht realisierbar.
Ich bitte daher, den Beschluss als erledigt anzuerkennen.
Berlin - Spandau, den 8. Februar 2011
Birkholz Bezirksbürgermeister
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0