Drucksache - 2537/XVIII
a) Wann und in welcher Form werden die Leistungsberechtigten von Hilfen zur Erziehung (HzE) konkret bei der Auswahl der Hilfe und bei der Auswahl des Leistungserbringers einbezogen? b) Werden unterschiedliche Leistungserbringer den Leistungsberechtigten benannt und z.B. Besichtigungen von unterschiedlichen Einrichtungen ermöglicht? c) Welche Möglichkeiten nutzt das Bezirksamt, um Leistungsberechtigten die Vielfalt der Leistungserbringer darzustellen und eine tatsächliche Auswahl zwischen mehreren gleich geeigneten Leistungserbringern zu ermöglichen? d) Nach welchen Kriterien schlagen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Träger für die Durchführung der Maßnahme vor? e) Wie viele Widersprüche gab es zu HzE-Bescheiden des Jugendamtes in den Jahren 2008/2009/2010? f) Wie viele Klagen gab es im Zusammenhang mit der Leistungsgewährung bei den HzE in den Jahren 2008/2009/2010 und mit welchem Ergebnis? g) Gab es in diesem Fällen Kontakte zum Berliner Rechtshilfefonds? |
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Bezirksamt Spandau
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