Drucksache - 2536/XVIII
a) Welche Auskunft und Hilfestellung gibt das Bezirksamt Eltern von nichtehelichen Kindern bezüglich der Wahrnehmung des gemeinsamen Sorgerechtes seit der richterlichen Feststellung, dass die grundsätzliche Zuordnung des Sorgerechtes zu einem Elternteil die Grundrechte des anderen Elternteils und des Kindes missachtet? (Die Fragestellung bezieht sich nicht auf den Entzug der elterlichen Sorge qua Gerichtsbeschluss.) b) Welche Auskunft und Hilfestellung gibt das Bezirksamt dem in der Vergangenheit von der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechtes ausgeschlossenen Elternteil? c) Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Elternteile - die in der Vergangenheit von der Ausübung des Sorgerechtes und ggf. vom Umgang ausgeschlossen waren, ihrerseits aber ihren Pflichten nachgekommen sind - entsprechend der geltenden Rechtslage behandelt werden? d) In welcher Form wird das Bezirksamt zukünftig auch in den Fällen, in denen es in der Vergangenheit eine Vermittlung zwischen zerstrittenen leiblichen Eltern unter Verweis auf die damalige Rechtslage abgelehnt hat, die Moderation und Vermittlung bei Konflikten wahrnehmen? |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Stadtbezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0