Ukraine
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Drucksache - 2432/XVIII
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Das Bezirksamt hat das für den Bezirk Spandau festgesetzte Kontingent an Ehrenamtsamtskarten von der Senatskanzlei Berlin abgerufen und insgesamt 100 entsprechende Karten zur Aushändigung an den berechtigten Personenkreis erhalten. Auf unverzügliche Nachfrage konnte seitens der Senatskanzlei eine Ausweitung dieses Kontingents - auch für die Zukunft - nicht in Aussicht gestellt werden.
In diesem Zusammenhang ist aber auch zwingend darauf hinzuweisen, dass große Organisationen im Land Berlin, z.B. Kirchen und Wohlfahrtsverbände, über eigene Kartenkontingente verfügen und daher nicht durch das Bezirksamt entsprechend "versorgt" werden.
In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Die Ehrenamtlichen - Bürgerinnen und Bürger engagieren sich in Spandau" wurde ein vom bezirklichen Ehrenamtsbüro verfasster Artikel über die Möglichkeiten zur Ausstellung der Ehrenamtskarte und die daraus resultierenden Vergünstigungen für die jeweiligen Karteninhaber veröffentlicht. Diese Zeitschrift erhalten neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des bezirklichen Ehrenamtlichen Dienstes auch eine Vielzahl der im Bezirk Spandau ansässigen Organisationen, für die ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger tätig sind.
Als Reaktion auf diesen Artikel liegen dem Bezirksamt nunmehr bereits 58 Anträge auf die Ausstellung von Ehrenamtskarten vor, denen die zuständigen Mitarbeiter durch Übergabe dieser Karten an die jeweiligen Berechtigten entsprechen werden. Die Geltungsdauer der ausgestellten Ehrenamtskarten wird im Regelfall auf den Zeitraum von 2 Jahren begrenzt.
Derzeit gehen täglich neue diesbezügliche Anträge in der zuständigen Fachstelle ein, so dass sich durchaus eine vollständige Nutzung des bereitgestellten Kartenkontingents abzeichnet.
Über den weiteren Sachstand der Umsetzung des o. a. Beschlusses werde ich unter Beachtung der Fristsetzung in § 20 Abs. 6 GO BVV berichten.
Berlin - Spandau, den 09.Juni 2011
Birkholz Bezirksbürgermeister
einstimmig
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