Drucksache - 2430/XVIII  

 
 
Betreff: Sicherheitsbegrenzungszaun in der Rhenaniastraße in Haselhorst
(Antrag der Fraktion PANTHER vom 30.08.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PANTHERBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
08.09.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
19.01.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag PANTHER v. 30.08.2010
Vorl. z. K. v. 30.12.2010
Abschluss-Version gem. Beschluss v. 13.07.2016 zur Drks.Nr. 1899/XIX

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die Reparatur oder Erneuerung des defekten Zaunes, welcher der Abgrenzung zwischen Fahrbahn und Sumpflandschaft (Heimat der Biber) dient, durchgeführt wird

Die Kleingartenanlage Haselbusch wird durch einen sehr alten Stabgitterzaun jenseits des Weges vom Biberquartier begrenzt. Dieser ist im Bereich des Spiel- und Bolzplatzes auf einer Länge von gut 40 m nicht mehr funktionsfähig oder fehlt im Bereich der Lünette. Das NGU hat in diesem Bereich provisorisch einen Bauzaun zum Schutz der Kinder aufgestellt. Im Rahmen einer Unterhaltungsmaßnahme soll der bestehende Stabgitterzaun im Frühjahr 2011 instandgesetzt werden und fehlende Zaunabschnitte ergänzt werden.

 

Eine Reparatur oder Erneuerung des Holzzaunes an der Fahrbahn der Rhenaniastraße ist aus mehreren Gründen seitens des Fachbereichs Naturschutz und Grünflächen nicht vorgesehen. Aus Kostengründen ist die Unterhaltung derartiger Zäune nicht leistbar und aus Gründen des Artenschutzes sollte die Bewegungsfreiheit der Biber nicht eingeschränkt werden.

 

 

Berlin-Spandau, den 30. Dezember 2010

 

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                                Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                  Bezirksstadtrat


 

Begründung:

 

 
 

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