Drucksache - 2398/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der/n zuständigen Senatsstelle(n) dafür einzusetzen, dass das Jahrgangsübergreifende Lernen (JÜL) an den Grundschulen auf freiwilliger Grundlage weitergeführt und der Regelungskompetenz der schulischen Gremien vor Ort unterstellt wird. Begründung:
Seit der verpflichtenden Einführung des Jahrgangsübergreifenden Lernens (JÜL) zeigt sich, dass die Grundschulen erhebliche Probleme zu bewältigen haben: - Die grundsätzliche Doppelbesetzung findet kaum bzw. nicht statt. - Die nötige Anzahl von Erzieherinnen und Erziehern ist nicht vorhanden. - Es gibt nicht ausreichende Räume, die für die JÜL-Arbeit hergerichtet und ausgestattet sind. - Die mögliche Aufstockung der Klassenfrequenz auf 28 Kinder, ist für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit hinderlich.
Menschen sind vielfältig. Talente und Fähigkeiten sind unterschiedlich ausgeprägt. Diese Vielfältigkeit sollte ein gutes Bildungssystem berücksichtigen, um allen Kindern Chancengleichheit zu sichern. Nicht für alle Kinder ist JÜL die beste pädagogische Form für ein erfolgreiches Lernen. Beispiele einiger Grundschulen zeigen jedoch, dass das Jahrgangsübergreifende Lernen (JÜL) sich positiv entwickelt, sobald alle organisatorischen Voraussetzungen geschaffen sind und die beteiligten Pädagogen und Eltern von dieser Form der Schuleingangsphase überzeugt sind. |
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Bezirksamt Spandau
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