Drucksache - 2365/XVIII  

 
 
Betreff: Teleheimarbeitsplätze im Bezirk
(Antrag der Fraktion der SPD vom 21.06.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzBm Birkholz
Verfasser:BzBm Birkholz 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.06.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
06.10.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
19.01.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
25.05.2011 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 21.06.2010
Vorl. z. K. vom 22.09.2010
Anlage zur Vorl.z.K. vom 22.09.2010
Vorl. z. K. v. 30.12.2010
Vorl. z. K. v. 11.05.2011

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob in einer Abteilung der Verwaltung die Möglichkeit und der Bedarf besteht, ein Pilotprojekt "Telearbeit" zu starten, das es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf eigenen Wunsch ermöglicht, einen Teil ihrer Arbe

Das Bezirksamt wir beauftragt zu prüfen, ob in einer Abteilung der Verwaltung die Möglichkeit und der Bedarf besteht, ein Pilotprojekt „Telearbeit“ zu starten, das es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf eigenen Wunsch ermöglicht, einen Teil ihrer Arbeit für einen befristeten Zeitraum an einem Arbeitsplatz zu Hause zu erledigen.

 

Das Bezirksamt hatte der BVV in zwei vorangegangenen Zwischenberichten das Ergebnis der Ermittlung der grundlegenden Daten und Rahmenbedingungen mitgeteilt und darauf hingewiesen, dass die meisten der ohnehin schon sehr wenigen interessierten Dienstkräfte mit den Fachverfahren IPV (Personaldaten) und ProFiskal (Haushaltsdaten) arbeiten, bei denen unklar ist, ob ein Zugriff vom Telearbeitsplatz aus überhaupt zulässig ist.

 

Nach Auskunft des Landesverwaltungsamtes ist Telearbeit nicht mit dem Sicherheitskonzept von IPV vereinbar. Eine entsprechende Änderung ist auf absehbare Zeit nicht geplant. Für die Teilnahme an einem Pilotprojekt Telearbeit haben drei Fachbereiche vier interessierte Dienstkräfte gemeldet, von denen drei am Telearbeitsplatz auf IPV zugreifen müssten.

Wegen der fehlenden Vereinbarkeit mit dem Sicherheitskonzept kommt eine Einrichtung von Telearbeitsplätzen in diesen Fällen aber nicht in Betracht.

 

Darüber hinaus bestehen gegen die Arbeit mit IPV an einem Heimarbeitsplatz erhebliche Bedenken bezüglich des Datenschutzes, die eine Berücksichtigung in einem Pilotprojekt eigentlich auch schon aus diesem Grund ausschließen. Die einzige in Frage kommende Dienstkraft, die am Telearbeitsplatz nicht mit IPV zu tun hätte, wird demnächst in den Ruhestand gehen.

 

Das Bezirksamt stellt daher fest, dass es derzeit in der Bezirksverwaltung keine Möglichkeit gibt, ein Pilotprojekt Telearbeit zu starten.  

 

 

Berlin-Spandau, den 11. Mai 2011

 

 

Birkholz

Bezirksbürgermeister

Begründung:

 

 
 

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