Drucksache - 2365/XVIII
Das Bezirksamt wir beauftragt zu prüfen, ob in einer Abteilung der Verwaltung die Möglichkeit und der Bedarf besteht, ein Pilotprojekt „Telearbeit“ zu starten, das es Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf eigenen Wunsch ermöglicht, einen Teil ihrer Arbeit für einen befristeten Zeitraum an einem Arbeitsplatz zu Hause zu erledigen.
Das Bezirksamt hatte der BVV in zwei vorangegangenen Zwischenberichten das Ergebnis der Ermittlung der grundlegenden Daten und Rahmenbedingungen mitgeteilt und darauf hingewiesen, dass die meisten der ohnehin schon sehr wenigen interessierten Dienstkräfte mit den Fachverfahren IPV (Personaldaten) und ProFiskal (Haushaltsdaten) arbeiten, bei denen unklar ist, ob ein Zugriff vom Telearbeitsplatz aus überhaupt zulässig ist.
Nach Auskunft des Landesverwaltungsamtes ist Telearbeit nicht mit dem Sicherheitskonzept von IPV vereinbar. Eine entsprechende Änderung ist auf absehbare Zeit nicht geplant. Für die Teilnahme an einem Pilotprojekt Telearbeit haben drei Fachbereiche vier interessierte Dienstkräfte gemeldet, von denen drei am Telearbeitsplatz auf IPV zugreifen müssten. Wegen der fehlenden Vereinbarkeit mit dem Sicherheitskonzept kommt eine Einrichtung von Telearbeitsplätzen in diesen Fällen aber nicht in Betracht.
Darüber hinaus bestehen gegen die Arbeit mit IPV an einem Heimarbeitsplatz erhebliche Bedenken bezüglich des Datenschutzes, die eine Berücksichtigung in einem Pilotprojekt eigentlich auch schon aus diesem Grund ausschließen. Die einzige in Frage kommende Dienstkraft, die am Telearbeitsplatz nicht mit IPV zu tun hätte, wird demnächst in den Ruhestand gehen.
Das Bezirksamt stellt daher fest, dass es derzeit in der Bezirksverwaltung keine Möglichkeit gibt, ein Pilotprojekt Telearbeit zu starten.
Berlin-Spandau, den 11. Mai 2011
Birkholz Bezirksbürgermeister
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