Drucksache - 2351/XVIII
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Das Bezirksamt hat geprüft und stellt fest, dass grundsätzlich die Möglichkeit besteht, bei der Anlegung provisorischer Baustellenzufahrten die Befestigungen der Geh- und Radwege aufzunehmen und provisorische Überfahrten niveaugleich herzustellen. Dieses würde mobilitätseingeschränkten Personen die uneingeschränkte Nutzung des Gehweges ermöglichen. Eine entsprechende Verpflichtung kann aus dem Berliner Straßengesetz aber nicht abgeleitet werden.
Das Bezirksamt weist zusätzlich darauf hin, dass in diesem Zusammenhang höhere Kosten für den Bauherrn entstehen würden. Die Art der Ausführung der Zufahrten sollte in Abhängigkeit von der örtlichen Situation und dem Fußgängeraufkommen im Einzelfall entschieden werden.
Berlin-Spandau, den 25.08.2010 Das Bezirksamt
Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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