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Drucksache - 2269/XVIII
Das Bezirksamt wurde mit dem o.a. Beschluss beauftragt, zur derzeit prognostizierten Entwicklung des Personalbestandes der Bezirksverwaltung Spandau für die nächsten fünf Jahre zu berichten und die Auswirkungen des Personalbedarfskonzepts des Landes Berlin auf die Personalstruktur und die Fähigkeit zur zukünftigen Aufgabenwahrnehmung unserer Bezirksverwaltung darzustellen.
Für die nächsten fünf Jahre stellt sich die Entwicklung des Personalbestands nach heutigem Kenntnisstand wie folgt dar.
Im Zeitraum vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2011 werden auf Grund der demographischen Entwicklung insgesamt 33,99 Stellen (= Vollzeitäquivalente - VZÄ -) vakant. Davon betreffen 15,28 VZÄ den Bereich der allgemeinen Verwaltung, die übrigen 18,71 VZÄ die (übrigen) "fachspezifischen" Berufsgruppen. Allgemein wird ein altersbedingtes Ausscheiden mit gesetzlicher Altersgrenze unterstellt.
Das sogenannte Personalbedarfskonzept des Senats von Berlin billigt dem Bezirk Spandau für die Jahre 2010 und 2011 ein Außeneinstellungskontingent für die "fachspezifischen Berufsgruppen" im Umfang von zusammen 16,94 VZÄ zu. Stellenvakanzen im Bereich der allgemeinen Verwaltung sollen vorrangig durch geeignete Überhangkräfte nachbesetzt werden. Diese stehen jedoch nach den gesammelten Erfahrungen nur in Ausnahmefällen tatsächlich zur Verfügung.
Zusätzlich hat der Bezirk die Option, jährlich bis zu drei (ehemalige) Auszubildende in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu übernehmen (bei entsprechenden Leistungen während der Ausbildung). Der Bezirk hat davon in vollem Umfang Gebrauch gemacht und wird das voraussichtlich auch in Zukunft tun.
Die im sogenannten Personalbedarfskonzept ebenfalls aufgeführten zentral von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vollzogenen Personalrekrutierungen für den gehobenen und höheren Dienst haben für die Bezirke praktisch keine positive Auswirkung, da die Nachwuchsbeamt(inn)en vorrangig vakante Stellen in der Hauptverwaltung nachfragen.
Von den aufgezeigten Stellenvakanzen bis zum 31.12.2011 werden mit Planungssicherheit voraussichtlich nur 22,94 VZÄ unbefristet nachbesetzt werden können (= rd. 67,5%). Hinzuzurechnen sind des weiteren die z. Zt. noch unbekannten Stellenvakanzen, die nicht durch aus altersbedingten Gründen frei werden. Es ist allerdings auf der anderen Seite davon auszugehen, dass es auch in Zukunft in dem einen oder anderen Fall möglich sein wird, Stellen durch bereits im Landesdienst stehende Beschäftigte anderer Behörden zu besetzen.
Des weiteren ist zu berücksichtigen, dass die seit längerer Zeit geltenden restriktiven Rahmenbedingungen bereits vor dem 01.01.2010 Stellenvakanzen im beachtlichem Ausmaß von 136,53 VZÄ entstehen ließen, die nicht nachbesetzt werden konnten.
Die offenen Stellenvakanzen werden teilweise befristet nachbesetzt oder müssen zur Erfüllung der auferlegten jährlichen Einsparungsvorgabe bei den Personalmitteln (2% der Personalbasissumme) unbesetzt bleiben und werden in zukünftigen Haushaltsjahren dauerhaft eingespart.
Für die Jahre 2012 und 2013 bietet das sogenannten Personalbedarfskonzept vergleichbare Rahmenbedingungen; diese sind jedoch noch nicht als verbindlich anzusehen und sollen in näherer Zukunft unter Federführung der Senatsverwaltung für Finanzen diskutiert werden. Da die grundlegenden finanziellen Rahmenbedingungen - vorrangig die Reduzierung der Beschäftigten des Landes auf einen Zielwert von maximal 100.000 VZÄ - unverändert bleiben dürften, kann nach derzeitigem Kenntnisstand die "Fortschreibung" des sogenannten Personalbedarfskonzepts mit den jetzt bekannte Zielwerten unterstellt werden.
Danach setzt sich das für die Jahre 2010 und 2011 (einschließlich der davor liegenden Zeiträume) dargestellte "Delta" zwischen vakanten und wieder zu besetzenden Stellen unverändert fort. Bis zum 31.12.2013 werden insgesamt mindestens 215,15 Stellen (VZÄ) vakant werden. Davon sind 103,37 VZÄ dem allgemeinen Verwaltungsbereich und 111,78 VZÄ den fachspezifischen Berufsgruppen zuzurechnen. Für die fachspezifischen Berufsgruppen hat sich das zugelassene Außeneinstellungskontingent bis dahin auf 37,38 VZÄ erhöht. Die Möglichkeiten einer weiteren Personalrekrutierung aus dem Kreis der (ehemaligen) Auszubildenden und aus dem Personalüberhang bestehen unter den oben beschriebenen Bedingungen fort. Von den aufgezeigten Stellenvakanzen bis zum 31.12.2013 werden mit Planungssicherheit voraussichtlich nur 49,38 VZÄ unbefristet nachbesetzt werden können.
Für die nachgefragten kommenden fünf Jahre (bis zum 31.12.2015) liegen auch Erkenntnisse aufgrund der demographischen Entwicklung für die Jahre 2014 und 2015 vor, nicht aber die Auswirkungen eines Personalbedarfskonzepts, so dass sich die Darstellung auf die zu erwartenden Stellenvakanzen beschränken muss. Im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 31.12.2015 werden in der allgemeinen Verwaltung im Umfang von 21,78 VZÄ und bei den fachspezifischen Berufsgruppen im Umfang von 32,76 VZÄ zusätzliche Stellenvakanzen entstehen.
In den kommenden fünf Jahren werden somit aufgrund der demographischen Entwicklung insgesamt 269,69 Stellen (VZÄ) vakant werden.
Die Stellenvakanzen verteilen sich auf die Laufbahngruppen (inkl. vergleichbare Angestellte) über alle Berufsgruppen gesehen wie folgt:
Unterstellt man gleichbleibende finanzielle Rahmenbedingungen ist es realistisch anzunehmen, dass auch in den Jahren 2014 und 2015 nur ein geringer Teil der hinzutretenden Stellenvakanzen zu unbefristeten Nachbesetzungen führen wird.
Aus heutiger Sicht ist damit in den nächsten fünf Jahren ein Rückgang des Personalbestands im Umfang von rd. 150 bis 180 VZÄ zu erwarten.
Die Funktionsfähigkeit der Dienststellen des Bezirks ist in Folge der seit vielen Jahren anhaltenden Personalreduzierung und teilweise eines Aufgabenzuwachses erheblich beeinträchtigt. Offene Stellenvakanzen führen zu einer permanenten Arbeitsverdichtung, deren Ausmaß nur bedingt durch die Verbesserung der Arbeitsprozesse begegnet werden kann. Weitere personalreduzierende Maßnahmen werden zu einer weiteren Verschärfung der bereits jetzt schon kritischen Situation führen.
Die wesentlichen Eckwerte sind in der Anlage 1 zum Bericht nochmals dargestellt.
Berlin - Spandau, den 29. August 2010
Birkholz Bezirksbürgermeister
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