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Drucksache - 2264/XVIII  

 
 
Betreff: Verstöße gegen Tabakwerbeverbote - Auftraggeber in die Pflicht nehmen!
(Antrag der Fraktion der GAL vom 10.05.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.05.2010 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antr. GAL v. 10.05.2010
Abschluss-Version gem. Beschluss v. 13.07.2016 zur Drks.Nr. 1899/XIX

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei Verstößen der Tabakindustrie gegen Werbeverbote grundsätzlich gegen den Auftraggeber der Plakate ermittelt und gesetzeswidrige Plakatwerbung umgehend und auf Kos

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass bei Verstößen der Tabakindustrie gegen Werbeverbote grundsätzlich gegen den Auftraggeber der Plakate ermittelt und gesetzeswidrige Plakatwerbung umgehend und auf Kosten des Auftraggebers entfernt wird.

Begründung:

Begründung:

 

Es kommt leider immer wieder vor, dass Plakatwerbung der Tabakindustrie gegen geltendes Recht verstößt, indem z. B. jugendlich wirkende Menschen abgebildet werden und so ein Zusammenhang von Jugendlichkeit, Attraktivität und Tabakkonsum hergestellt wird. Derzeit fällt es den zuständigen Behörden nicht leicht, dagegen vorzugehen. Unklar ist, ob ein Ordnungsverfahren gegen den Auftraggeber, die Werbeagentur oder die Firma eingeleitet werden soll, die für das Aufhängen der Plakate zuständig ist. Eine Folge ist, dass die Behörden gesetzeswidrige Plakate nicht umgehend abhängen lassen.

Mit dem vorliegenden Antrag soll erreicht werden, dass künftig einheitlich gegen den Auftraggeber der Plakatwerbung, also das jeweilige Unternehmen der Tabakindustrie, ermittelt wird und die Behörden die Möglichkeit erhalten, umgehend und auf Kosten des Auftraggebers Plakate abhängen zu lassen.

 
 

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