Ukraine
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Drucksache - 2210/XVIII
Das
Bezirksamt wird beauftragt, die Satzung der geplanten "Bürgerstiftung
Gutspark Neukladow" dahingehend zu überarbeiten, dass eine wirksame
Begleitung und Kontrolle der Tätigkeit des Vorstandes vorgesehen wird. Über die
Neufassung ist die BVV frühzeitig zu unterrichten. Begründung: Die
Tagesordnung der heutigen Sitzung des Hauptausschusses im Berliner
Abgeordnetenhaus benennt unter Punkt 6 "Errichtung einer
"Bürgerstiftung Gutspark Neukladow" - Schreiben BzBm Spandau vom 01.03.2010. Die
vom Bezirksamt vorgesehene Satzung - die von der zuständigen Senatsbehörde
genehmigt wurde - enthält eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe und
struktureller Mängel, die perspektivisch keinen wirksamen Schutz vor einem
möglichen Missbrauch bietet. Solange
sich alle Beteiligten einig sind, ist dies kein Problem. Eine Satzung entfaltet
ihre Wirksamkeit erst im Alltag und muss ihre Tauglichkeit an der
Verhinderung/Hemmung möglichen Missbrauchs beweisen. |
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Legende
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0