Drucksache - 2193/XVIII
a)
Wie
sieht das Bezirksamt das einheitliche Verfahren, eine "Ekel-Liste"
für Restaurants, Cafés und Lebensmittelbetrieben in allen Bezirken im Internet
zu veröffentlichen? b) Welche
gesetzlichen Vorgaben sind bei diesem Verfahren zu beachten? c) Werden
auch im Bezirk Spandau "Ekel-Listen" für Restaurants, Cafés und
Lebensmittelbetrieben im Internet veröffentlicht? ca) Wenn
ja, in welcher Form, z.B.: Fotos, Negativliste, Positivliste, Name des
Unternehmens? d) Wenn
ein Lokal, Café, Betrieb kurzfristig geschlossen werden muss, kommt es dann zur
sofortigen Veröffentlichung? da) In
welchem Zeitraum müssen Mängel, Auflagen, Änderungen beseitigt werden bevor es
zur Veröffentlichung kommt? e) Sind
im Bezirk Spandau genügend Personal und Kontrolleure zur Durchführung des
Verfahrens vorhanden? f) Wie
viel Lebensmittelkontrolleure und Tierärzte werden zzt. zur Hygienekontrolle
eingesetzt? fa) Wie
viel Personal wird benötigt, um Dokumentationen und Aktualisierung im Internet
vorzunehmen? g) Kann
der Bezirk Spandau die Durchführung des Verfahrens "Ekel-Liste"
gewährleisten? h) Wenn
im Bezirk Spandau das Verfahren "Ekel-Liste" durchgeführt werden
sollte, für welches System entscheidet sich das Bezirksamt? ha) Wenn
"Smiley-System"bitte erläutern, warum? hb) Wenn
"Berliner-Bär-System" bitte erläutern, warum? |
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