Drucksache - 2191/XVIII
a) Verlangt das Bezirksamt Spandau von
einem Wohnungsnehmer, der einen Wohnsitz
anmelden will, den Mietvertrag oder eine Bescheinigung vom Vermieter? b) Sind dem
Bezirksamt Spandau aus den Jahren 2006 - 2008 Scheinanmeldungen
bekannt? c) Haben
sich die Scheinanmeldungen im Jahr 2009 vermehrt? ca) Wenn ja, wie
viele? d) Wie geht
das Bezirksamt bei bekannt werden mit Wohnungsnehmern, die mit mehr als 10
Personen in einer Wohnung leben, um? e) Hat das
Bezirksamt Spandau Kenntnis von der Innenverwaltung des Senats über die Arbeit
einer berlinweiten Lösung, oder evtl. einen Termin für die durchgehende
Verschärfung des Melderechts? ea) Wenn ja, wann
tritt es in Kraft? |
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Bezirksamt Spandau
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