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Energiesparen

Drucksache - 2152/XVIII  

 
 
Betreff: Bestandschutz von Sportanlagen
(Antrag der Fraktion der CDU vom 12.03.2010)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:M e i ß n e r, A. 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.03.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag CDU v. 12.03.2010
Abschluss-Version gem. Beschluss v. 13.07.2016 zur Drks.Nr. 1899/XIX

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vorhandenen Sportanlagen grundsätzlich Bestandschutz haben, insbesondere auch dann, wenn sich durch die Nutzung der Anlagen ein gewisser Geräuschpegel nicht verm

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vorhandenen Sportanlagen grundsätzlich Bestandschutz haben, insbesondere auch dann, wenn sich durch die Nutzung der Anlagen ein gewisser Geräuschpegel nicht vermeiden lässt.

Begründung:

Begründung:

Sportvereine sind ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft. Dennoch müssen deren Aktivitäten auf den jeweiligen Anlagen immer häufiger eingeschränkt werden, da Anwohner gegen den Lärm und die Unruhe vor ihrer Haustüre sowohl behördlich als auch gerichtlich vorgehen.

 

Die uneingeschränkte Nutzung von ausgewiesenen Sportanlagen muss auch bei zunehmender Verschärfung des Lärmschutzes gesichert sein. Sportanlagen sind daher unter Bestandschutz zu stellen.

 
 

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