Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 2152/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die vorhandenen Sportanlagen grundsätzlich Bestandschutz haben, insbesondere auch dann, wenn sich durch die Nutzung der Anlagen ein gewisser Geräuschpegel nicht vermeiden lässt. Begründung: Sportvereine sind ein wichtiger Bestandteil der Gesellschaft. Dennoch müssen deren Aktivitäten auf den jeweiligen Anlagen immer häufiger eingeschränkt werden, da Anwohner gegen den Lärm und die Unruhe vor ihrer Haustüre sowohl behördlich als auch gerichtlich vorgehen.
Die uneingeschränkte Nutzung von ausgewiesenen Sportanlagen muss auch bei zunehmender Verschärfung des Lärmschutzes gesichert sein. Sportanlagen sind daher unter Bestandschutz zu stellen. |
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Bezirksamt Spandau
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