Drucksache - 2055/XVIII  

 
 
Betreff: Keine Zigarettenautomaten im Umfeld von Einrichtungen für Kinder/Jugendliche - Zigarettenautomat neben dem Eingang einer Kita
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALGAL
Verfasser:H ö h n e 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
20.01.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr. Anfrage GAL v. 11.01.2010

a)

a)      Was hat das Bezirksamt unternommen, nachdem es vom Forum Rauchfrei im Dezember über den direkt neben dem Eingang einer Kita angebrachten Zigarettenautomat informiert wurde?

b)      Ist dem Bezirksamt die Umfrage der Fachstelle für Suchtprävention im Land Berlin zum Thema "Tabak-Bannmeile in Berlin" 2006 bekannt und hat das Bezirksamt eine Begründung für die damalige geringe Beteiligung aus Spandau?

c)      Teilt das Bezirksamt unsere Ansicht, dass Kitas und vergleichbare Einrichtungen sowie Spiel- und Bolzplätze zu den geschützten Bereichen zu zählen sind, die unter die freiwillige Selbstbeschränkung der Mitglieder des Verbandes der Cigarettenindustrie (VdC / 1993) in Bezug auf Tabakwerbung bzw. dem Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA / 1997) in Bezug auf Zigarettenautomaten fallen?

d)      Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, in einem Rundschreiben insbesondere die Mitarbeiter/-innen mit Außendienst (Ordnungsamt, NGA, ASpD) sowie die Mitarbeiter/-innen der Verwaltung insgesamt und in Veröffentlichungen die Bevölkerung auf den Inhalt der freiwilligen Selbstverpflichtungen hinzuweisen, derzufolge

¨       keine Zigarettenautomaten in einem Sichtfeld von 50 m des Haupteingangs von  Schulen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und innerhalb der diese Einrichtungen umlaufenden Straßenabschnitte angebracht werden,

¨       keine Plakatwerbung für Zigaretten an Straßen und Haltestellen um Schulen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowie in dem vom Haupteingang einsehbaren Bereich bis zu einhundert Meter Entfernung erfolgt

und um Meldung von Verstößen bei einer/m zentralen Ansprechpartner/in des Bezirksamtes zu bitten, die/der sich ggf. an den jeweiligen Verband zwecks Entfernung des Automaten/Plakates wendet?

e)      Sieht das Bezirksamt eine Möglichkeit, eine Liste der Haltestellen und Werbeflächen zu erstellen, an denen gemäß der freiwilligen Selbstverpflichtungen Werbung für Tabakwaren unzulässig ist und diese den Inhabern der Werbeflächen zur  Verfügung zu stellen?

f)        Wird das Bezirksamt initiativ werden, um in Berlin auf Landesebene ein gesetzliches Verbot der Aufstellung von Zigarettenautomaten im Umkreis von 250 Metern um Kindertagesstätten, Schulen, Kinder-/Jugendeinrichtungen, Spiel- und Bolzplätze zu erreichen?

 
 

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