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Drucksache - 2022/XVIII  

 
 
Betreff: Scheinanmeldungen auch in Spandau?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:M e i ß n e r, A. 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
20.01.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
Gr. Anfrage CDU v. 08.01.2010
Antwort v. 01.02.2010
2. Version vom 08.01.2010

a)

a)      Hat das Bezirksamt Erkenntnisse darüber, dass es in den vergangenen fünf Jahren zu Scheinanmeldungen im Bezirk Spandau gekommen ist, wenn ja in wie vielen Fällen?

b)      Sind die Vereinfachungen des Melderechts vom Herbst 2006 in den Spandauer Bürgerämtern umgesetzt worden?

c)      Wenn ja, welche Erfahrungen wurden mit den vereinfachten Regelungen gemacht?

d)      Wenn nein, warum sind die neuen Regelungen nicht angewandt worden?

e)      Welche Daten werden zu welchem Zweck aus den vorzulegenden Mietverträgen erhoben und gespeichert?

f)        Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage, dass Bürgerinnen und Bürger unter einen Generalverdacht gestellt werden, wenn das neue Bundesrecht aufgrund von § 14 des Berliner Meldegesetzes, welches weitere Nachweise nur "im Verdachtsfall" fordert, außer Kraft gesetzt wird.

 
 

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