Ukraine
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Drucksache - 2001/XVIII
Die
vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen
überplanmäßigen Ausgaben mit Ausgleich für
das Haushaltsjahr 2009 im
Kapitel 4042 Jugendamt
- Hilfe zur Erziehung, Einglie- derungshilfe
für seelisch behinderte nach dem
SGB VIII und Inobhutnahmen 1.
bei Titel 67146 T Heimerziehung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bis
zur Höhe von 3.937.580,00
EUR 2.
bei Titel 67149 T Sozialpädagogische
Familienhilfe nach dem Kinder-
und Jugendhilfegesetz bis
zur Höhe von 882.970,00
EUR 3.
bei Titel 67158 T Pädagogisch-therapeutische
Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bis
zur Höhe von 206.659,00
EUR und 4. bei Titel 67187
T Einsatz
von Erziehungsbeiständen und Betreuungs- helfern/- helferinnen
nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz bis
zur Höhe von 246.270,00
EUR werden
genehmigt. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0