Drucksache - 1995/XVIII  

 
 
Betreff: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Spandau 3
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-VorsteherBVV-Vorsteher
Verfasser:V o g t 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Wahl -Vorlage - zur Wahl -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.01.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin gewählt   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl.z.Wahl vom 04.01.2010

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes - BlnSchAG - (GVBl

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt gemäß § 3 des Berliner Schiedsamtsgesetzes - BlnSchAG - (GVBl. Nr. 16, Seite 109 v. 07.04.1994) für fünf Jahre

 

Herrn Georg Walter Gintrowski, Pottensteiner Weg 13, 14089 Berlin

 

zum Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 3 (Altstadt Spandau - Georg-Ramin-Siedlung - Eisfelder Ring - Germersheimer Platz - Hohenzollernring - Wohngebiet westl. Schönwalder Straße).

 

Begründung:

 

Die bisherige Schiedsperson hat ihre ehrenamtliche Tätigkeit zum 24.10.2009 niedergelegt.

 

Es ist eine Neuwahl gemäß § 3 des Schiedsamtsgesetzes - BlnSchAG - (GVBl. Nr. 16, Seite 109 v. 07.04.1994) erforderlich.

 

Aufgrund einer öffentlichen Stellenausschreibung haben sich 5 Personen beworben, die zu einem Bewerbergespräch eingeladen wurden.

 

Der Ältestenrat hat in seiner Sitzung am 16.11.2009 die Bewerber angehört und kam einstimmig überein, der Bezirksverordnetenversammlung Herrn Georg Walter Gintrowski zur Wahl als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 3 vorzuschlagen.

 

Der zur Schiedsperson Gewählte muss vom Amtsgerichtspräsidenten bestätigt werden; er wird erst mit der Bestätigung Schiedsperson.


 

 
 

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