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Drucksache - 1982/XVIII  

 
 
Betreff: Regionalbahnhof Staaken besser zugänglich machen
(Antrag der Fraktion der PANTHER vom 16.11.2009)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PANTHERBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.11.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement Vorberatung
15.12.2009 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement vertagt   
19.01.2010 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
24.02.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
17.11.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.01.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag vom 16.11.2009
BE BAU v. 19.01.2010
Vorl. z. K. v. 01.11.2010
Vorl. z.K. v. 02.01.2013

Das Bezirksamt wird beauftragt, nördlich des Regionalbahnhofs Staaken an der Westseite des Finkenkruger Weges eine Fußgänger-T

1. Zwischenbericht vom 17.11.2010

 

 

Für die Errichtung einer Treppenanlage im Bereich der Böschung nordwestlich der Bahnbrücke am Nennhauser Damm wäre das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt als Eigentümer des Grundstücks zuständig.

 

Die Kosten der Baumaßnahme beliefen sich nach Berechnungen des Bezirksamtes auf mindestens 100.000 €, hinzu kämen die laufenden Kosten für die bauliche Unterhaltung, den Winterdienst usw.

 

Haushaltsmittel in dieser Höhe stehen dem Bezirk auf Grund der Vielzahl vorrangiger Aufgaben v.a. im Bereich der Verkehrssicherung nicht zur Verfügung. Eine Realisierung käme vielmehr erst im Falle einer Aufnahme der Maßnahme in die Investitionsplanung in Betracht. Das Bezirksamt wird jedoch den Vorgang weiter verfolgen und bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen eine Realisierung erneut prüfen.

 

Die Anlage könnte jedoch auf Grund der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des Maximalgefälles von Rampen in keinem Falle barrierefrei gestaltet werden, eine solche barrierefreie Rampe ist faktisch ja bereits in Gestalt der öffentlichen Straße vorhanden.

 

 

Berlin-Spandau, den 02.01.2013

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Röding

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

einstimmig

einstimmig

Begründung:

 

 
 

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