Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1982/XVIII
1. Zwischenbericht vom 17.11.2010
Für die Errichtung einer Treppenanlage im Bereich der Böschung nordwestlich der Bahnbrücke am Nennhauser Damm wäre das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt als Eigentümer des Grundstücks zuständig.
Die Kosten der Baumaßnahme beliefen sich nach Berechnungen des Bezirksamtes auf mindestens 100.000 €, hinzu kämen die laufenden Kosten für die bauliche Unterhaltung, den Winterdienst usw.
Haushaltsmittel in dieser Höhe stehen dem Bezirk auf Grund der Vielzahl vorrangiger Aufgaben v.a. im Bereich der Verkehrssicherung nicht zur Verfügung. Eine Realisierung käme vielmehr erst im Falle einer Aufnahme der Maßnahme in die Investitionsplanung in Betracht. Das Bezirksamt wird jedoch den Vorgang weiter verfolgen und bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen eine Realisierung erneut prüfen.
Die Anlage könnte jedoch auf Grund der gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich des Maximalgefälles von Rampen in keinem Falle barrierefrei gestaltet werden, eine solche barrierefreie Rampe ist faktisch ja bereits in Gestalt der öffentlichen Straße vorhanden.
Berlin-Spandau, den 02.01.2013 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat einstimmig
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