Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1967/XVIII
Das Bezirksamt Spandau hatte sich mehrfach bei der BEHALA und den zuständigen Senatsverwaltungen des Landes Berlin dafür eingesetzt, dass seitens der BEHALA ein Entwicklungskonzept für den Südhafen vorgelegt wird. Die Absicht ein entsprechendes Entwicklungskonzept zu erarbeiten und mit den Dienststellen im Bezirksamt abzustimmen, hat die BEHALA im zuständigen Fachausschuss der BVV (Ausschuss f. Stadtentwicklung) zugesagt.
Im Februar 2010 legte die BEHALA ein von ihr beauftragtes Entwicklungskonzept vor. Das Entwicklungskonzept wurde entgegen der Zusage im Stadtentwicklungsausschuss jedoch nicht mit den zuständigen Dienststellen im Bezirk abgestimmt, sondern als Abschlussbericht vorgelegt. Das Konzept sieht weiterhin die Fortführung der industriell-gewerblichen Hafennutzungen für den Standort Südhafen vor. Nach Einschätzung des Bezirksamtes ist das Konzept der BEHALA jedoch für die Stadtentwicklungsplanung kaum belastbar, da lediglich eine grobe Flächenzuordnung einzelner Nutzungsbausteine vorgenommen wurde. Insbesondere in nördlichen Teilabschnitten des Hafengeländes ist die Etablierung eines Containerhafens vorgesehen, dessen Standort und Nutzung erhebliche Lärmkonflikte mit der unmittelbar auf der westlichen Uferseite vorhandenen Wohnbebauung erwarten lässt. Eine Auseinandersetzung mit dem gewachsenen umgebenden Stadtraum hat augenscheinlich nicht stattgefunden bzw. wird mit einer isolierten Planung umgangen. Das Bezirksamt hat die aus seiner Sicht unzureichende konzeptionelle Abstimmung gegenüber der BEHALA schriftlich bemängelt und in diesem Zusammenhang auf die zu allgemeingültigen Aussagen des Entwicklungskonzeptes hingewiesen.
In einem Antwortschreiben vom 03.03.2010 führt die BEHALA aus, dass das vorgelegte Entwicklungskonzept nicht als abgeschlossen zu betrachten sei. Man habe mit der Vorlage des Konzeptes lediglich die Grundlage für die weiteren Abstimmungen mit dem Bezirk legen wollen. Man sei aber nicht in der Lage, schon jetzt konkrete Feinplanungen vorzulegen, da diese nur bei konkreter Kundennachfrage erstellt werden könnten.
Gleichwohl vertrete man jedoch die Auffassung, dass die nachbarschaftlichen Verflechtungen im Rahmen der Flächenzuordnung ausreichend berücksichtigt worden seien.
Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, prüft das Bezirksamt derzeit ob und inwieweit ein Bebauungsplanverfahren das verträgliche Nebeneinander zwischen den Nutzungen des Südhafens und den berechtigten Belangen der Bürger-/innen in den angrenzenden Wohngebäuden gewährleisten und steuern kann. Das Bezirksamt wird das weitere städtebauliche Vorgehen der BEHALA zeitnah vorstellen und mit ihr erörtern.
Berlin Spandau, den 30. März 2010 Das Bezirksamt
Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 1 Enthaltung (Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD)
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