Drucksache - 1882/XVIII  

 
 
Betreff: Beschulung von Kindern mit Behinderungen durch Schulhelfer sicherstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:M e i ß n e r, A. 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 14.09.2009
Abschluss-Version gem. Beschluss v. 13.07.2013 zur Drks.Nr. 1899/XIX

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine bedarfsgerechte und auskömmliche

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzierung von Schulhelferstunden sichergestellt und die Verwaltungsvorschrift Schulhelfer 8/2009 überarbeitet wird.

 

Insbesondere folgende Punkte sollten bei der Änderung der Verwaltungsvorschrift und anderer Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden:

 

a)      Sowohl im Bewilligungsverfahren, in der Antragsprüfung und in der Benachrichtigung darf es keine Lücken geben. Schulen und Eltern sollen rechtzeitig die Bescheide über die Zuweisung erhalten.

b)      Alle Beteiligten brauchen Planungssicherheit für ein ganzes Schuljahr, nicht für das Haushaltsjahr.

c)      Ansprüche auf Schulhelferstunden müssen auf dem ordentlichen Rechtsweg eingefordert werden können; es werden klare Beschwerdewege gebraucht.

d)      Feste und unverfälschte Richtlinien zur Verteilung von Bezirksbudgets sowie die Transparenz von Richtlinien, Budgets und Verteilung.

e)      Keine Deckelung des Budgets, sowie die Anpassung des Budgets an den Bedarf und die gestellten Anträge.

f)        Eine exakte Abgrenzung von Schulhelfern zu weiterem schulischen Personal.

g)      Abschaffung der Zwischenschaltung der Autismusambulanzen im Antragsverfahren!

h)      Die notwendigen Hilfen durch Schulhelfer sind sehr individuell und müssen auf der Grundlage von Einzelfallentscheidungen für jedes Kind auch individuell festgestellt und bewilligt werden - unabhängig von Schulformen.

i)        Auf Basis der neuen Rechtsgrundlage der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (in der Bundesrepublik Deutschland im März 2009 in Kraft getreten) muss von Seiten der Politik alles unternommen werden, um Kinder mit Behinderungen in die Gesellschaft zu integrieren, selbst um den höheren Preis, den es kostet, denn diese Kinder benötigen häufig besondere Rahmenbedingungen.

Begründung:

Begründung:

Der Berliner Senat hat auch nach zwei Jahren nicht die Situation auf Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbessert. Das Beantragungsverfahren wurde zwar modifiziert, doch es ist weiterhin für Kinder, Eltern und Lehrer zu umständlich und in weiten Teilen entwürdigend.

 

Schulhelfer sind wichtiger Bestandteil, um die Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen zu ermöglichen. Also genau das umzusetzen, was das Berliner Schulgesetz will - in Form von Schulpflicht und Beschulungsrecht. Wer Integrationsunterricht will, braucht ausreichend Schulhelfer.

 

Kontinuierlich steigt die Anzahl der zu betreuenden Kinder von 718 (in 2004) auf 1377 (2008) an. Der Haushaltsansatz von 2004: 3,397 Mio. ? auf 5,225 Mio. ? (2009) und bald 8,012 (2010) Mio. ?. Das Haushalts-Ist lag in allen Jahren deutlich darüber und wird schon in 2009 mit einem Ist von rd. 9,5 Mio. den Ansatz für 2010 überschreiten. Somit ist keine auskömmliche Finanzierung des Bedarfs gegeben - weder in 2009 noch in 2010.

 

Von 15.000 beantragten Schulhelferstunden wurden im vergangen Schuljahr nur 10.000 genehmigt. Dies zeigt, dass das Bewilligungsverfahren stark filtert und kürzt. Denn bei all diesen Anträgen liegen Bescheinigungen des Landesversorgungsamtes, Ärzten und Pädagogen über den Gesundheitszustandes und der Fördernotwendigkeit der betroffenen Kinder zu Grunde.

 

Berlin setzt seit Jahren auf den Integrationsunterricht und die Strukturen dafür stehen - jetzt müssen diese auch mit Leben und Personal gefüllt werden. Dazu braucht es die oben genannten Veränderungen.

 
 

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