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Drucksache - 1861/XVIII  

 
 
Betreff: Raserei auf dem Seegefelder Weg stoppen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement Vorberatung
17.11.2009 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Gebäudemanagement ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
20.01.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
21.04.2010 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 14.09.2009
BE BAU v. 17.11.2009
Vorl. z. K. v. 30.03.2010
Anlage zur Vorl.z.K. v. 30.03.2010

Das Bezirksamt wird aufgefordert sich dafür einzusetzen, auf dem Straßenabschnitt Seegefelder Weg zwischen Albrechtshof und Kl

Das Bezirksamt ist auftragsgemäß an die zuständige Direktion 2 beim Polizeipräsidenten in Berlin herangetreten mit dem Ersuchen, im Seegefelder Weg zwischen Straße 339 und Klosterbuschweg verstärkt Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

 

Die Stellungnahme des Polizeipräsidenten liegt dem Bezirksamt bereits vor, sie ist als Anlage beigefügt.

 

Das Bezirksamt erlaubt sich in diesem Zusammenhang, besonders auf die Ausführungen des Polizeipräsidenten im letzten Absatz seines Schreibens hinzuweisen: Hier wird der Bezirk in seinem Vorhaben, die baulichen Voraussetzungen für eine gefahrlose Verkehrsabwicklung zu schaffen, ausdrücklich unterstützt.

 

 

Berlin-Spandau, den 30.03.2010

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz          Röding

Bezirksbürgermeister          Bezirksstadtrat

einstimmig

einstimmig

Begründung:

 

 
 

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