Drucksache - 1705/XVIII
Das Bezirksamt hat auftragsgemäß die Zulassung des
Fahrradverkehrs auf dem Gehweg der Pohleseestraße und der Spandauer-See-Brücke
geprüft. Der Gehweg im Bereich der Brücke verfügt in beiden
Richtungen über ein nicht unerhebliches Gefälle bzw. Steigung. Radfahrer geraten jedoch in der Regel bei der Bewältigung
steilerer Anstiege in Schlingerbewegungen, welche hier zu einer Gefährdung der
Fußgänger führen würden. In den abschüssigen Abschnitten ist dagegen regelmäßig mit
einer Überschreitung der vorgeschriebenen, d.h. dem Fußgängerverkehr
angepassten Geschwindigkeit zu rechnen, welche eine noch stärkere Gefahr für
die Fußgänger nach sich zöge. Dies gilt in besonderem Maße im Bereich der
Einmündung An der Havelspitze/ Hugo-Cassirer-Straße (Nordseite), an der der
Fahrradverkehr ja wieder auf die Fahrbahn geführt werden müsste. Hier liegt in
unmittelbarer Nähe sowohl der Jugendtreff Havelspitze als auch v.a. eine
Kindertagesstätte, sodass mit einem besonders hohen Anteil von Kindern und
Kleinkindern am Fußgängeraufkommen gerechnet werden muss. Im Bereich dieser Abfahrt sind aber nicht nur Konflikte mit
dem Fußgängerverkehr sondern ebenso auch mit dem Kfz-Verkehr zu befürchten,
welche erfahrungsgemäß ein erhebliches Gefahrenpotenzial für die Radfahrer in
sich bergen.
Auch östlich der
Spandauer-See-Brücke wäre eine weder den Radfahrer noch andere
Verkehrsteilnehmer gefährdende und zugleich rechtlich einwandfreie Führung des
Fahrradverkehrs von den Radwegen bzw. der Fahrbahn der Daumstraße auf den
Gehweg der Pohleseestraße -und umgekehrt- kaum möglich. Berlin-Spandau,
den 30.12.2009 Das
Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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