Drucksache - 1668/XVIII  

 
 
Betreff: Fahrradverkehr auf der Schönwalder Allee fördern und sicherer gestalten II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:J u l i u s 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
13.05.2009 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag SPD v. 04.05.2009
Abschluss-Version gem. Beschluss v. 13.07.2016 zur Drks.Nr. 1899/XIX

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Verbesserungsmöglichkeiten zur Förderung und für mehr Sicherheit des Fahrradv

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Verbesserungsmöglichkeiten zur Förderung und für mehr Sicherheit des Fahrradverkehrs entlang der Schönwalder Allee, insbesondere in südlicher Fahrtrichtung, gegeben sind, insbesondere für den Abschnitt zwischen Klinkeplatz und Ev. Johannesstift.

Begründung:

Begründung:

Die jetzige Situation ist aus mehreren Gründen unbefriedigend und an mehreren Konfliktpunkten gefährlich. Sie ist wohl auch Elaborat der Veränderungen, die aus der Novellierung der StVO in 1997 resultieren. Die vorhandenen Fahrradtrassen wurden vor dem Jahr 1997 baulich angelegt und überwiegend als (benutzungspflichtige) Zweirichtungsradwege vorgesehen. Die jetzige Ausschilderung ist ebenso irritierend wie die Folgen aus den Gewohnheiten der Fahrradfahrer/-innen. Die fehlende Eindeutigkeit der gegebenen Situation entlang der Schönwalder Allee führt zu Gefahrenpunkten, die durch die Verbesserung der Verkehrsführung gemindert oder beseitigt werden können.

 

Als Beispiel hierfür sei der Weg durch den "Eichenwald" (Abschnitt Cautiusstraße - Klinkeplatz) genannt, der als Gehweg ausgewiesen und auf dem das Radfahren in beiden (!) Richtungen erlaubt ist. Die Cautiusstraße selbst ist jedoch nur noch in nördlicher Fahrtrichtung per Velo StVO-konform zu queren, obwohl die baulichen Gegebenheiten und die Fahrbahnmarkierungen (aus der Zeit vor der StVO-Novelle) es anders vorgaukeln.

 

Die Nutzung der Fahrbahn kommt für Kinder, Ältere, Fahrradgruppen (der Spandauer Forst als attraktives Freizeitziel befindet sich in unmittelbarer Nähe) und mobilitätseingeschränkte Menschen wegen der Verkehrssituation nicht in Betracht.

 

Die Prüfung möge daher bitte insbesondere die folgenden Aspekte und besonderen Gefahrenpunkte berücksichtigen:

 

  • Führung des Fahrradverkehrs im Abschnitt zwischen Landesgrenze und Ev. Johannesstift (Zweirichtungsradweg?)
     
  • Führung des Fahrradverkehrs im Abschnitt zwischen Ev. Johannesstift und Hakenfelder Straße in südlicher Fahrtrichtung (es erfolgt weder zu Beginn des Abschnittes noch an seinem Ende ein Hinweis oder eine markierte Fahrbahnüberführung, obwohl das Radfahren auf dem westlichen Gehweg durch Beschilderung in Höhe des Bhf. Johannesstift erlaubt ist; hierbei ist auch zu prüfen, ob die ausgewiesene Mitbenutzung für Radfahrer bis zur folgenden Querstraße, der Hubertusstraße gilt; dies bedeutet eine erhebliche Verkehrsgefährdung von Radfahrern und Fußgängern u.a. an der Bushaltestelle)
     
  • Führung des Fahrradverkehrs im Abschnitt zwischen Hakenfelder Straße und Cautiusstraße (hier fehlen Hinweisschilder auf Mitbenutzung von Gehwegen bzw. auf Nutzung des östlichen Radweges als Zweirichtungsradweg ebenso wie Hinweise oder Hilfen zur Fahrbahnquerung)
     
  • Querung der Cautiusstraße und des Mögeldorfer Weges (bei dem letztgenannten ist Benutzung in beiden Richtungen zulässig und auch für den Kfz- Verkehr durch Beschilderung ausgewiesen)
 
 

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