Ukraine
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Drucksache - 1511/XVIII
1. Zwischenbericht vom 15.03.2010 2. Zwischenbericht vom 30.08.2010
Auf die Anschreiben des Bezirksamtes hin haben die Berliner Feuerwehr und die Kassenärztliche Vereinigung ihre Webseiten überarbeitet und sie miteinander verlinkt.
Die Berliner Feuerwehr hat auf ihrer Internetseite „Notruf“ Informationen zum Notarzt und zum Bereitschaftsarzt (mit entsprechender Verlinkung zur Kassenärztlichen Vereinigung) sowie Hinweise eingestellt, in welchen Fällen die Feuerwehr zu rufen ist.
Die Kassenärztliche Vereinigung hat auf ihrer Internetseite „Notfallrufnummern“ die Verlinkung zur Berliner Feuerwehr wieder hergestellt. Auf der Internetseite „Ärztlicher Bereitschaftsdienst“ sind Hinweise zu finden, in welchen Fällen der Ärztliche Bereitschaftsdienst die Versorgung übernimmt und den Verweis auf die Feuerwehr für lebensbedrohliche Notfälle.
Wir bitten, den Beschluss daher als erledigt anzusehen.
Berlin – Spandau, den 7. März 2011 Das Bezirksamt
Birkholz Matz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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