Drucksache - 1343/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich auf Senatsebene und über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass
a) die Schulhelfer für schwerstmehrfachbehinderte Kinder und für autistische Kinder an den Förderzentren sowie an den Regelschulen in vollem Stundenumfang der vorhandenen Anträge eingesetzt werden.
b) entsprechende Anträge bis spätestens 14 Tage vor Beginn eines neuen Schuljahres abschließend bearbeitet werden und
c) sowohl den Schulen als auch den Eltern und den Trägern als Bescheid vorliegen.
d) die Bearbeitung der Anträge für Schulhelfer nicht wie bisher von einer einzigen Person für ganz Berlin erledigt werden.
e) die bisherigen Schulhelfer nicht durch für diese Aufgaben unqualifizierte Betreuer (aus dem Überhang wie z. B. Hausmeister, Kantinenkräfte, Verwaltungsangestellte etc.) ersetzt werden
f) die Schulhelfer weiterhin in der Verantwortung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung verbleiben und nicht in den Bereich der Jugendhilfe/Sozialhilfe überführt werden. Das Schuljahr 2008/2009 hat begonnen und es fehlen Schulhelfer an den Förderzentren sowie an den Regelschulen in großem Umfang durch den Wegfall der Dispositionsgelder. Die Regelfinanzierung reicht aufgrund des gestiegenen Bedarfs nicht aus, um alle Anträge positiv in vollem Umfang zu realisieren. Es kommt so zu Stundenkürzungen/Umverteilungen bei einzelnen Kindern sowie dass Schulen gar keine Schulhelfer erhalten. Durch die fehlenden Schulhelfer bzw. den dramatisch gekürzten Stundenumfang dieser, sind schwer behinderte Kinder nicht mehr adäquat Ihrer Behinderung und verlässlich zu beschulen. Das Recht auf Bildung bleibt ihnen somit verwehrt, ein Schulabschluss wird unmöglich, wir kehren zurück zur "Aufbewahrung" statt Bildung. Die Schulhelfer sind über Jahre hinweg ein qualifiziertes und bewährtes Personal, das sich nicht so einfach ersetzen/wegstreichen lässt. Ihr Einsatz wurde noch im Behindertenbericht 2006 (S. 68) deutlich befürwortet. Die gewachsenen Vertrauensverhältnisse leichtfertig zu zerstören, ist ein fataler Plan für die schwer behinderten Kinder. Auch diese Kinder haben ein Recht auf Sicherheit und Qualität der Bildung; berufstätige Eltern brauchen ein Minimum an Planungssicherheit. Die Verlagerung in die Jugendämter hätte zur Folge, dass neben der sog. Schulassistenz ein Kampf um Einzelfallhilfe und Therapie beginnen würde. Die Eltern wären einmal mehr Bittsteller für ihre Kinder und die Möglichkeiten der Förderung würden sich bei Auslagerung in die Jugendämter massiv einschränken. |
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