Drucksache - 1224/XVIII
Das Schülerhaus (Schülerclub) des Trägers Casa e. V. an der Heinrich-Hertz-Oberschule ist eine Freizeiteinrichtung im Sinne des § 11 SGB VIII und somit ist das Angebot für jede Schülerin/jeden Schüler offen, mithin auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung.
Finanziert wird das Angebot im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung in Höhe von 48.500,00 ?, jeweils für die Jahre 2008 und 2009. Vom Träger ist bisher kein Antrag zur Erweiterung des Angebotes gestellt worden. Eine nachträgliche Erhöhung dieses Haushaltstitels ist nicht möglich.
Zusätzliche Mittel im Rahmen des § 13 SGB VIII zur Verfügung zu stellen, ist schon aufgrund der nicht vorhandenen finanziellen Mittel unmöglich.
Eine Erweiterung des Angebotes im Rahmen des § 29 SGB VIII setzt in jedem Einzelfall einen erzieherischen Bedarf im Sinne des § 27 Abs. 1 SGB VIII voraus und die Anerkennung des Träges als Träger der Hilfen zur Erziehung. Diese Einschränkung gilt im Übrigen für alle weiteren Hilfen der §§ 27 ff SGB VIII.
Berlin-Spandau, den 10.09.2008 Das Bezirksamt
Birkholz Meys Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
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