Drucksache - 1224/XVIII  

 
 
Betreff: Schülerhaus der Heinrich-Hertz-Oberschule: Personelle Verstärkung für die Umsetzung des integrativen Ansatzes der Schule auch im Nachmittagsbereich
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GALBzStRin Meys
Verfasser:BzStR'in Meys 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
09.07.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
24.09.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
25.11.2008 
öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
D-Antrag v. 09.07.2008
Vorl. z. K. (SB) v. 10.09.2008
Abschluss-Version gem. Beschluss v. 13.07.2016 zur Drks.Nr. 1899/XIX

Das Bezirksamt wird beauftragt umgehend zu prüfen, ob und in welcher Form in Kooperation mit dem Träger des Schülerhauses an d

Das Schülerhaus (Schülerclub) des Trägers Casa e. V. an der Heinrich-Hertz-Oberschule ist eine Freizeiteinrichtung im Sinne des § 11 SGB VIII und somit ist das Angebot für jede Schülerin/jeden Schüler offen, mithin auch für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung.

 

Finanziert wird das Angebot im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung in Höhe von 48.500,00 ?, jeweils für die Jahre 2008 und 2009. Vom Träger ist bisher kein Antrag zur Erweiterung des Angebotes gestellt worden. Eine nachträgliche Erhöhung dieses Haushaltstitels ist nicht möglich.

 

Zusätzliche Mittel im Rahmen des § 13 SGB VIII zur Verfügung zu stellen, ist schon aufgrund der nicht vorhandenen finanziellen Mittel unmöglich.

 

Eine Erweiterung des Angebotes im Rahmen des § 29 SGB VIII setzt in jedem Einzelfall einen erzieherischen Bedarf im Sinne des § 27 Abs. 1 SGB VIII voraus und die Anerkennung des Träges als Träger der Hilfen zur Erziehung. Diese Einschränkung gilt im Übrigen für alle weiteren Hilfen der §§ 27 ff SGB VIII.

 

 

Berlin-Spandau, den 10.09.2008

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz                                                                                                                Meys

Bezirksbürgermeister                                                                                                  Bezirksstadträtin


 

Mit 11 geistig behinderten Schüler/innen im Schuljahr 2008/09 bietet die Heinrich-Hertz-Oberschule ein gelungenes Beispiel für

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen