Drucksache - 1189/XVIII
Das Jugendamt nimmt seine Aufgabe, Treffpunkte von Jugendlichen im öffentlichen Raum festzustellen und - sofern es an diesen Treffpunkten zu Belästigungen oder Gesetzesverstößen kommt - gemeinsam mit anderen Stellen Lösungen zu erarbeiten und anzubieten, sehr ernst. Dies lässt sich insbesondere an der guten und intensiven Zusammenarbeit zwischen Polizei und Jugendamt ablesen. Nach Polizeiangaben betrifft es vor allem die Bereiche um den Bahnhof Spandau, um und in den Arkaden und am Lindenufer, ebenso den Dorfplatz Kladow und das Gelände am Glienicker See.
Bei den dort begangenen Straftaten handelt es sich vor allem um Sachbeschädigung, (gefährliche) Körperverletzung, Nötigung und Raub.
Zur Gefahrenabwehr und zum Schutz der jungen Menschen dienen nicht allein die gemeinsam mit dem Ordnungsamt und der Polizei durchgeführten verdachtsunabhängigen Kontrollen im Jugendschutzbereich, sondern auch der Einsatz von Streetworkern insbesondere in den im Antrag genannten Gebieten und die tägliche Arbeit aller im Jugendbereich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes.
Wenn im öffentlichen Raum Straftaten begangen werden, dann ist bezüglich der Gefahrenabwehr die Polizei zuständig. Das Jugendamt kooperiert auch in diesem Bereich sehr eng mit den zuständigen Polizeiabschnitten.
Darüber hinaus achten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Rahmen der öffentlichen Bestreifung in Grünanlagen und anderen öffentlichen Plätzen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.
Berlin-Spandau, den 10.02.2009 Das Bezirksamt
Birkholz Meys Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin einstimmig
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