Drucksache - 1187/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, dass künftig auf der Rückseite des Schülerausweises die Rufnummern des Kindernotdienstes, der Drogenbeauftragten sowie die Notrufnummern von Polizei und Feuerwehr abgedruckt werden. Begründung: In den Grund- und Oberschulen des Bezirkes fehlen oftmals diese Hinweise bzw. finden sie an den Informationstafeln der Schulen keine Beachtung oder sind deplaziert angebracht. Kinder und Jugendliche müssen wissen, wohin sie sich in Notsituationen wenden können.
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Bezirksamt Spandau
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