Drucksache - 1175/XVIII
Die Aufstellung von Getränkeautomaten für alkoholfreie Kalt- und Heißgetränke in den Bürgerämtern Kladow und Wasserstadt wurde geprüft und kann aus folgenden Gründen nicht umgesetzt werden:
Das Land Berlin hat sich in § 23 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 21.Juli 1999 - GVBl. S. 415 - verpflichtet im Rahmen ihres Wirkungskreises vorbildhaft zur Erfüllung der Ziele der Kreislauf- und Abfallwirtschaft beizutragen. Dies bedeutet auch, dass auf das Angebot von Getränken und anderen Produkten in Einwegverpackungen sowie auf Portionspackungen zu verzichten ist. Bei Getränkeautomaten für Heißgetränke fällt unweigerlich Müll für die Becher an. Und die Nachfrage nach Kaltgetränken in Mehrwegflaschen dürfte aufgrund des relativ hohen Preises gering sein; zumal in unmittelbarer Nähe Einkaufsmöglichkeiten vorhanden sind.
Außerdem stellen Getränkeautomaten eine erhöhte Brandlast in Warteräumen dar und können wegen der Geräuschentwicklung der Kühl- bzw. Wärmaggregate als störend empfunden werden.
Berlin-Spandau, den 30. April 2009 Das Bezirksamt
Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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