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Drucksache - 1062/XVIII  

 
 
Betreff: Sehbehindertengerechte Markierungen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE GRAUENDIE GRAUEN
Verfasser:T r a u t m a n n 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.05.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag GRAUE v. 09.05.2008
Abschluss-Version gem. Beschluss v. 13.07.2016 zur Drks.Nr. 1899/XIX

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob in öffentlichen Gebäuden sehbehindertengerechte Markierungen angebracht wurden od

Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob in öffentlichen Gebäuden sehbehindertengerechte Markierungen angebracht wurden oder sind. Bei Erkennen von Fehlbeschilderungen bzw. von gänzlichem Fehlen sollte überlegt werden, Abhilfe zu schaffen.

Begründung:

Begründung:

Das Fehlen von sehbehindertengerechten Markierungen beinhaltet ein hohes Gefährdungspotenzial für die Betroffenen. Hier gelten 4 Grundregeln. Erkennen, Verstehen, Erreichen und Nutzen. Als Beispiel könnte bei Ämtern der Türrahmen, beziehungsweise die Größe der Raumnummern verändert werden.

 
 

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