Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1062/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, ob in öffentlichen Gebäuden sehbehindertengerechte Markierungen angebracht wurden oder sind. Bei Erkennen von Fehlbeschilderungen bzw. von gänzlichem Fehlen sollte überlegt werden, Abhilfe zu schaffen. Begründung: Das Fehlen von sehbehindertengerechten Markierungen beinhaltet ein hohes Gefährdungspotenzial für die Betroffenen. Hier gelten 4 Grundregeln. Erkennen, Verstehen, Erreichen und Nutzen. Als Beispiel könnte bei Ämtern der Türrahmen, beziehungsweise die Größe der Raumnummern verändert werden. |
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Legende
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0