Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 1034/XVIII
Die Sicherheit und Ordnung bzw. die Verkehrssicherungspflicht auf dem Gelände der ehem. Post liegt in der privaten Verantwortung des derzeitigen Eigentümers. Das Bezirksamt hat über die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht keine weiteren rechtlichen Möglichkeiten, Einfluss auf den Zustand des Grundstückes zu nehmen.
Das Bezirksamt geht aber davon aus, dass der neue Eigentümer sich in Kürze dem Stadtplanungsamt vorstellen wird, um die von ihm auf der Basis des Bebauungsplanentwurfes beabsichtigten Nutzungen für das Grundstück darzulegen.
Soweit erforderlich wird das Bezirksamt den neuen Eigentümer im Rahmen der anstehenden Gespräche hinsichtlich der Sicherheit und Ordnung auf dem Grundstück über Unzulänglichkeiten und Versäumnisse informieren und auf Abhilfe drängen.
Berlin-Spandau, den 14. April 08 Das Bezirksamt
Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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