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Drucksache - 0922/XVIII  

 
 
Betreff: Kinderschutz im Bezirk verbessern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezv. (fraktionslos/DIE LINKE)BzStR Vogt
Verfasser:BzStR Vogt 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
28.03.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
26.09.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 18.02.2008
Vorl. z. K. v. 07.03.2012
Anlage1 zur Vorl. z. K. v. 07.03.12
Anlage2 zur Vorl. z. K. v. 07.03.12
Anlage3 zur Vorl. z. K. v. 07.03.12
Anlage4 zur Vorl. z. K. v. 07.03.12
Vorl. z.K. v. 03.09.2012

Das Bezirksamt wird beauftragt, zu prüfen, inwieweit der Kinder- und Säuglingsschutz im Bezirk zu optimieren ist

1. Zwischenbericht vom 07.03.2012

 

 

Die Verfahrensabläufe bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sind in den gemeinsamen Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirksämter des Landes Berlin (AV Kinderschutz JugGes vom 08.04.2008) festgelegt. Auf dieser Grundlage haben das Jugendamt und Gesundheitsamt des Bezirksamtes Spandau eine Kooperationsvereinbarung geschlossen und am 15.08.2008 in Kraft gesetzt. Regelmäßige Kooperationstreffen der Kinderschutzkoordinationen vom Gesundheitsamt und Jugendamt, der ärztlichen Leitung des KJGD und Vertretern der RSD des Jugendamtes werden umgesetzt.

Weitere gesetzliche Grundlagen für den Kinderschutz sind im Jahr 2009 mit dem Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes sowie aktuell im Jahr 2011 mit dem Bundeskinderschutzgesetz geschaffen worden.

 

Seit 2009 werden regelmäßig Zielvereinbarungen über die Ersthausbesuche zwischen dem Stadtrat Soz/Ges und der LuV-Leitung des Gesundheitsamtes abgeschlossen.

Mit dem Erstkontakt soll eine frühe ganzheitliche und umfassende Familienberatung gewährleistet, eine persönliche Beziehung zwischen Sozialpädagoginnen und Familien aufgebaut und damit die Grundlage für die Annahme akuter und späterer Hilfen geschaffen werden. Seither ist es gelungen für alle gemeldeten Geburten die Sorgeberechtigten der im Bezirk Spandau geborenen Kinder schriftlich zu kontaktieren und ein Informations-/Beratungsgespräch in der Regel mit Termin als Hausbesuch anzubieten (d.h. nicht wie im Berliner Kinderschutzgesetz – KiSchuG – nur Erstgebärenden und bei der Geburt unter belastenden Sozialverhältnissen).

Unter dieser Voraussetzung haben im Jahr 2011 laut Senatsstatistik (es werden die Eingänge der Geburtenmeldungen pro Jahr gezählt) 70,19% der Spandauer Kinder einen Hausbesuch (1479 Ersthausbesuche) erhalten. Die von außerhalb Berlins nach Spandau zugezogenen Familien  mit Säuglingen  sind in der o. g. Prozentzahl zur Senatsstatistik mit enthalten.

Zusätzlich fanden 63 Erstkontakte in den Beratungsstellen des KJGD statt.

 

Im Rahmen der Prävention erfolgen durch Sozialarbeiterinnen des KJGD im Ev. Waldkrankenhaus wöchentliche Informationsgespräche/ Beratungen auf der Neugeborenen-/ Wöchnerinnenstation. Darüber hinaus wurden bei diesen Terminen mit dem ärztlichen Personal der Klinik regelmäßige Fallbesprechungen im Sinne von Frühe Hilfen / Kinderschutz geführt und bei Bedarf entsprechende Beratungen angeboten bzw. Hilfen eingeleitet.

 

Zur Umsetzung der „Aufsuchenden Elternhilfe in Berlin Spandau“ wurde eine Projekt-gruppe zur regelmäßigen fachlichen Begleitung installiert. Teilnehmer sind die Kinder-schutzkoordinationen des Gesundheitsamtes und des Jugendamtes Spandau und der Träger Trialog e.V.. Es handelt sich um ein aufsuchendes Angebot schon für Schwangere (in der Regel Erstgebärende), die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden.

Ebenfalls seit 2009 wird im Bereich Gesundheit die Vernetzung und Kooperation im Sinne von „Frühe Hilfen und des Kinderschutzes“ weiter intensiviert. „Frühe Hilfen“ beschreibt ein frühzeitiges Angebot für werdende Mütter, Väter und über die Geburt hinaus Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr in schwierigen Lebenslagen bzw. mit Risikofaktoren.

Der KJGD hat Veranstaltungen für alle in Spandau tätigen Kinderärzte, Hebammen, Kliniken und anderen Akteuren in diesen Bereich zum Thema Kinderschutz organisiert und durchgeführt. Im Mai 2012 hat inzwischen  in Kooperation mit der Planungs- und Koordinierungsstelle SozGes PK das 6. Treffen des Arbeitskreises „Frühe Hilfen rund um die Geburt – Netzwerk Gesundheitsförderung„ stattgefunden. Es konnte ein Netzwerkplakat fertig gestellt werden, welches den Fachleuten des Bezirks als Orientierungshilfe dient.

 

Die Teilnehmer im AK „Kinder und häusliche Gewalt – Kinderschutz“, organisiert von der Planungs- und Koordinierungsstelle SozGes PK in Zusammenarbeit mit der Kinderschutzkoordination des Gesundheitsamtes und jetzt auch mit der Kinderschutzkoordination des Jugendamtes, bildet inzwischen das Netzwerk Kinderschutz im Bezirk Spandau ab.

 

Es besteht eine gute, verlässliche Kooperation zwischen der Kinderschutzkoordination des Gesundheitsamtes und der des Jugendamtes, sowohl in der Netzwerkarbeit zum Kinderschutz, in der Organisation und Durchführung von Fachveranstaltungen im Bezirk als auch insbesondere in den Absprachen bei schwierigen Fallverläufen im Kinderschutzfall.

 

Im Jahr 2011 hat der KJGD Spandau 458 Kinder intensiv sozialpädagogisch/ sozialpädiatrisch im Rahmen des Kinderschutzes begleitet. Bei 60 Kindern erfolgte infolge einer Meldung zum Kinderschutz eine Risikoeinschätzung in Form eines 1. Checkbogens (Verfahrensstandards zur Risikoabschätzung aus der AV Kinderschutz Jug Ges) durch den KJGD Spandau.

Zwischenzeitlich ist auch der Zahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes im Kinderschutzverfahren miteinbezogen.

 

Als neue Aufgabe ist das „Einladungswesen und Rückmeldeverfahren für die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen“ insbesondere für den KJGD und hier die Sozialarbeiterinnen hinzu gekommen, welches im Berliner Kinderschutzgesetz geregelt ist. Ziel des Gesetzes ist es, Kindern und Jugendlichen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen und sie vor Gefährdungen für ihr Wohl zu schützen. In der Umsetzung soll dafür gesorgt werden, dass jedes Kind Vorsorgeuntersuchungen und bei Bedarf Frühbehandlung und Frühförderung in Anspruch nehmen kann.

Vorsorgeuntersuchungen sind darüber hinaus eine Möglichkeit sich von dem Wohlergehen aller Kinder in bestimmten Zeitabschnitten zu überzeugen, „kein Kind sollte durch das Rost fallen“. Eigens für diese Aufgabe haben die Bezirke je 2 Beschäftigungspositionen erhalten, zu gleichen Teilen das Gesundheitsamt und das Jugendamt. Jetzt nach zwei Jahren hat die Evaluation ergeben, dass 90% der Folgearbeiten des Rückmeldewesens durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst geleistet werden, weil dort die Kontakte mit den Familien und die aufsuchende Arbeit der Sozialarbeiter stattfindet und erhebliche Verwaltungs- und Dokumentationsaufgaben hinzugekommen sind. Die Jugendämter sind mit den Folgen des Früherkennungssystems weniger belastet.

Im KJGD Spandau haben im Jahr 2011 für diesen Aufgabenbereich 322 Hausbesuche, 95 Beratungen in der Dienststelle und 1712 telefonische Kontakte zu Eltern stattgefunden. In 95 Fällen ergab sich ein weiterer Beratungsbedarf, der ebenfalls vorwiegend zu dem Aufgabenbereich des KJGD gehörte.

Die eingesetzten Personalressourcen in den Gesundheitsämtern zur Erfüllung der Aufgaben aus dem Einladungswesen haben nicht ausgereicht. Die Evaluation ergab für Spandau einen Personalbedarf nur für die Aufgaben des verbindlichen Einladungswesens von 2,19 Vollzeitstellen. Deshalb ist auch für den Bezirk Spandau eine Korrektur der Personalmittel bzw. eine Verschiebung der Beschäftigungspositionen (BPos) zugunsten des Gesundheitsamtes vom Bezirksamt anerkannt worden.

 

Wir bitten, den Beschluss daher als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin-Spandau, 3.9.2012

Das Bezirksamt

 

 

Kleebank                                                                                                                              Vogt

Bezirksbürgermeister                                                                                                                Bezirksstadtrat

3

 

Begründung

 

 
 

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