Drucksache - 0905/XVIII  

 
 
Betreff: Windkraftanlagen auch in Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPBzStR Röding
Verfasser:BzStR Röding 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Kenntnisnahme
23.04.2008 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     
Wirtschaft, Ordnungsamtsangelegenheiten und zentrale Aufgaben Entscheidung
12.06.2008 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Ordnungsamtsangelegenheiten und zentrale Aufgaben mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag v. 18.02.2008
Vorl. z. K. v. 14.04.2008
3. Version vom 29.07.2016

Das Bezirksamt wird gemeinsam mit den zuständigen Stellen beauftragt zu prüfen, ob auch in Spandau geeignete Standorte für Win

Die Festlegung von Standorten für Windkraftanlagen im Bezirk Spandau ist nicht möglich. Windkraftanlagen sind aufgrund ihrer Wesensmerkmale im Regelfall im Außenbereich (§ 35 BauGB) unterzubringen. Die planungsrechtliche Zulässigkeit ist damit abhängig von den Darstellungen des Berliner Flächennutzungsplanes (FNP). Zwar fallen Windkraftanlagen grundsätzlich unter die gesetzgeberische Privilegierung des § 35 Abs. 1 BauGB, jedoch ist auch für die sog. privilegierten Vorhaben zu beachten, dass öffentliche Belange gem. § 35 Abs. 3 BauGB dem Vorhaben nicht entgegenstehen dürfen. Im Rahmen der fortlaufenden Überarbeitung des FNP wurden seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entsprechende Prüfungen durchgeführt, es konnten jedoch aufgrund der vorhandenen Siedlungsstruktur und der naturräumlichen Voraussetzungen keine für den Betrieb von Windkraftanlagen geeigneten Flächen festgestellt werden. Im FNP sowie den zugehörigen Erläuterungen wird deshalb dargestellt / ausgeführt, dass für die Flächenkulisse des Landes Berlin keine Vorrang- und Eignungsgebiete für Windkraftanlagen bestehen.

 

Eine Zustimmung für Windkraftanlagen ist damit nicht möglich. Anträge zur Errichtung derartiger Analgen liegen derzeit nicht vor.

 

Da dem Land Berlin aber die Bedeutung von Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien bewusst ist, sind im Rahmen einer nachhaltigen gemeinsamen Landesplanung zwischen Berlin und Brandenburg durch die für Raumordnung und Landesplanung zuständigen Stellen entsprechende Vorrangflächen im Land Brandenburg identifiziert worden.

 

 

Berlin-Spandau, den 14. April 08

Das Bezirksamt

 

 

Birkholz              Röding

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat

Begründung:

 

 
 

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