Drucksache - 0705/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, die dem Fachausschuss regelmäßig vorgelegten Mitteilungen über Ausnahmen und Befreiungen von bauaufsichtlichen Vorschriften für behindertengerechtes und barrierefreies Bauen um folgende Punkte zu erweitern: 1.
Ort
und Nutzungszweck 2.
Begründung
für die Erteilung der Ausnahme/Befreiung 3.
Stellungnahmen
des bezirklichen Behindertenbeauftragten und des Behindertenbeirats. Begründung: Aus den bisherigen Aufstellungen des Bezirksamtes sind weder Nutzung noch eine Begründung der Ausnahmegenehmigung/Befreiung von der Pflicht zum behindertengerechten und barrierefreien Bauen erkennbar. Sie sind für eine Bewertung daher untauglich. Ferner ist nicht erkennbar, ob vom Behindertenbeauftragten und dem Behindertenbeirat eine Stellungnahme abgefragt wurde. |
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Bezirksamt Spandau
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