Drucksache - 0613/XVIII
1.
Zwischenbericht vom 23.10.2008 Wie ich in
dem o. g. Zwischenbericht ausgeführt hatte, war die RdB-Vorlage R-378/2008 -
Betretungsrechte der Ordnungsämter (Aufgaben und Befugnisse des Außendienstes -
der Bezirksbürgermeisterin von Marzahn-Hellersorf, eingebracht in die 23.
Sitzung am 18.09.2008) in den ständigen Ausschuss für Inneres des Rates der
Bürgermeister überwiesen worden. Der Rat der
Bürgermeister hat in seiner 26. Sitzung am 18.12.2008 nun auf Vorlage dieses
Ausschusses gegen meine Stimme u. a. beschlossen, die Ausrüstungs- und Eigenschutznorm des § 4 der
OrdnungsdiensteVO inhaltsgleich in das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren
Zwanges bei der Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Landes
Berlin -UZwG Bln- zu überführen. Dieser Beschluss schließt somit eine Erweiterung der Ausrüstung
mit Handfesseln aus. Es ist sehr
bedauerlich, dass der Rat der Bürgermeister trotz meiner intensiven Bemühen
nicht davon zu überzeugen war, die Sicherheit der Ordnungsamtsmitarbeiterinnen
und -mitarbeiter durch die Ausrüstung mit Handfesseln zu stärken. Da das
Bezirksamt Spandau - leider erfolglos - alles unternommen hat, um den Beschluss
der Bezirksverordnetenversammlung Spandau durchzusetzen, bitte ich, diesen als
erledigt anzuerkennen. Berlin - Spandau, den 7. Januar 2009 Birkholz Bezirksbürgermeister 5
Gegenstimmen (SPD, GAL) |
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