Ukraine
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Drucksache - 0538/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, welche Sporthallen des Bezirkes über 22:00 Uhr hinaus für den laufenden Trainingsbetrieb bzw. für sportliche Veranstaltungen genutzt werden können. In diesem Zusammenhang ist darzustellen, welche Sporthallen für welche Sportarten geeignet und zugelassen und welche Sporthallen für Schlüsselverträge geeignet sind bzw. wo es diese Schlüsselverträge bereits gibt. Begründung: Beispiele aus dem Bereich der privaten Angebote für Sporttreibende zeigen, dass es durchaus einen Bedarf zur Bereitstellung von Hallentrainingszeiten auch nach 22:00 Uhr im Bezirk gibt. |
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Bezirksamt Spandau
- Tel.: (030) 90279-0