Drucksache - 0487/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den Berliner Bäder-Betrieben dafür einzusetzen, dass Menschen mit Behinderung - unabhängig von den Merkmalen auf dem Schwerbehindertenausweis - der Zugang zu öffentlichen Schwimmbädern in Spandau gewährt wird. Begründung: In Spandauer Schwimmbädern wurde Menschen mit Behinderung der Zugang zu den Schwimmhallen verwehrt mit der Argumentation, dass dies ohne Begleitperson nicht möglich sei. Diese Aussagen einzelner Mitarbeiter/innen öffentlicher Bäder können von uns nicht akzeptiert werden. Willkürliche Entscheidungen dürfen auch im Sport- und Erholungsbereich nicht zum Alltag werden. |
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Bezirksamt Spandau
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