Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 0428/XVIII
1. Zwischenbericht vom 31.03.2006
Anlässlich der geplanten Reform der Öffentlichen Gesundheitsdienste haben die Berliner Gesundheitsdienste der Bezirke eine miteinander abgestimmte Grundausstattung für die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste erarbeitet und an die entsprechenden Gremien und Ausschüsse gegeben. Eine Entscheidung des Senats und des Abgeordnetenhauses hierzu steht noch aus.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2008/2009 werden aufgrund eines Beschlusses des Hauptausschusses für jeden Bezirk zwei zusätzliche Stellen zur Erfüllung erweiterter Aufgaben im Rahmen des "Netzwerk Kinderschutz" zweckgebunden zur Verfügung gestellt.
Nach dem aktuellen Erkenntnisstand des Bezirksamtes gibt es im Bereich des Personalüberhangs zur Zeit keine ausreichend qualifizierten Fachkräfte, die für die Wahrnehmung der Aufgaben des Kinderschutzes eingesetzt werden könnten. Aufgrund der restriktiven Vorgaben im Bereich der Personalwirtschaft sind Außeneinstellungen derzeit ebenfalls nicht möglich. Zu dieser Problematik hat es Gespräche mit Vertretern des ZeP gegeben, eine Lösung konnte noch nicht erzielt werden.
Dem unabweisbar notwendigen Personalmehrbedarf zur fachgerechten und qualifizierten Wahrnehmung der Aufgaben des Kinderschutzes im Bereich des Jugendamtes ist damit noch nicht entsprochen worden.
Berlin - Spandau, den März 2008Das Bezirksamt
Birkholz MeysBezirksbürgermeister Bezirksstadträtin Begründung: Die personellen Ausstattungen der Jugendämter und des Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienstes müssen dem gestiegenen Bedarf und den Qualitätsanforderungen gerecht werden. Besonders in Bezirken mit schwachem oder schlechtem Sozialstrukturindex ist ein Anstieg bei den sog. Risikogruppen zu verzeichnen. Nur wenn es gelingt, diese Risikogruppen frühzeitig zu erkennen, aufzusuchen und früh zu unterstützen, können Vernachlässigungen und Misshandlungen vermieden werden.
Ein wirksames Netzwerk kann nur mit entsprechender Ausstattung der Bezirke erfolgreich sein. |
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