Drucksache - 0349/XVIII
1. Zwischenbericht vom 26.09.2007
Die bezirkliche Straßenverkehrsbehörde hat den Antrag, im Torweg zwischen Klosterbuschweg und Hackbuschstraße die Markierung von Stellplätzen in 45°-Aufstellung anzuordnen, den örtlichen Polizeidienststellen vorgelegt.
Die Unfallstatistiken und festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen sind nicht auffällig. Ein Parkdruck ist nicht vorhanden. Im Ergebnis wird daher einer aufwändigen Umsetzung von Schrägparken, das auf Grund vorhandener Grundstückszufahrten nur in einem kleinen Teilbereich möglich wäre, seitens der Polizei nicht zugestimmt.
Alternativ hat das Bezirksamt zur Verdeutlichung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung im Torweg westlich Klosterbuschweg die Ziffer "30" als Fahrbahnmarkierung aufbringen lassen.
Berlin-Spandau, den 30.05.2008 Das Bezirksamt
Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat 1 Gegenstimme (DIE GRAUEN)
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