Drucksache - 0314/XVIII
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Zwischenbericht Nr. 4358/XVII vom 13.09.2006 2.
Zwischenbericht Nr. 0314/XVIII vom 28.03.2007 3.
Zwischenbericht Nr. 0314/XVIII vom 14.09.2007 Durch das Tätigwerden des Senats entstanden die Gemeinsamen Ausführungsvorschriften über die Durchführung von Maßnahmen zum Kinderschutz in den Jugend- und Gesundheitsämtern der Bezirksämter des Landes Berlin (AV Kinderschutz Jug Ges) vom 8.April 2008. Durch
Tätigwerden der Abteilung Jugend und Familie sowie der Abteilung Soziales und
Gesundheit im Bezirksamt Spandau entstand die Kooperationsvereinbarung zwischen
dem Jugendamt und dem Gesundheitsamt des Bezirkes Spandau vom 15.08.2008. In der Zwischenzeit konnte die Zahl
der Erstkontakte nach Geburten um über 50 % gesteigert werden sowie die
Kontakte zu kinderschutzrelevanten Akteuren außerhalb der Verwaltung
intensiviert werden. So fand z. B. am 10.03.09 eine
Veranstaltung des KJGD mit den in Spandau tätigen Hebammen statt. Das Personal
des KJGD wurde durch Umschichtungen aufgestockt und u. a. konnte eine
zusätzliche Stelle „Koordinatorin Kinderschutz“ besetzt werden. Berlin, Spandau den 15. März 2009 Das Bezirksamt Birkholz Matz Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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