Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 0227/XVIII
1.
Die in
der Anlage 1 und 4 zusammengestellten Anmeldungen des
Bezirks zum Entwurf der Investitionsplanung 2007 bis 2011 sind der
Senatsverwaltung für Finanzen - vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die
BVV - einzureichen, und zwar mit den auf Seiten I und II der Anlage 1 genannten
Ausgaben für die Planungsjahre 2007 bis 2011. Den Anmeldungen sind die
Dringlichkeitslisten für neue Hoch- und Tiefbaumaßnahmen als Anlagen 2 und 3
beizufügen. 2.
Die SE
Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die der Senatsverwaltung für
Finanzen einzureichenden Anmeldungen für die Investitionsplanung 2007 bis 2011
fortzuschreiben, sofern die Gesamtkosten aufgrund zwischenzeitlich erstellter
Planungsunterlagen oder neuerer Kostenschätzungen zu ändern sind. 3.
Die SE
Finanzen - Haushaltsamt - wird ermächtigt, die angemeldeten investiven
Beschaffungen (Position 213 - Erwerb von beweglichen Sachen), die zum
ehemaligen Ausgabenfeld A05 gehören, nach Maßgabe der
Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens
für die Haushaltsjahre 2008/09 zu verändern. 4.
Evtl.
Fehlerkorrekturen können von der SE Finanzen - Haushaltsamt - ohne eine
nochmalige Beschlussvorlage vorgenommen werden. einstimmig |
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- Tel.: (030) 90279-0