Ukraine
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Energiesparen
Drucksache - 0177/XVIII
2 1. Zwischenbericht vom 20.06.2007 2. Zwischenbericht vom 08.04.2008
Ergänzend zu den bisherigen Zwischenberichten stellt sich der aktuelle Sachstand wie folgt dar:
Das Verfahren zum Betrieb von Ein-Mann-Wassertaxen wird grundsätzlich administrativ vorangetrieben. Es gibt hierfür auch bereits eine Taxiboot-Verordnung des Bundes.
In Berlin ist aber bisher nur ein Prototyp eines Ein-Mann-Wassertaxis im Charterverfahren auf der Spree unterwegs ist. Problematisch ist derzeit das erforderliche Konzessionsverfahren, da nicht ausreichend geeignete Anlegemöglichkeiten für kleine Boote nach Taxiboot-Verordnung vorhanden sind. Ein Boot muss so sicher anlegen können, dass es zu keiner Gefährdung der ein- und aussteigenden Passagiere kommt. Auch die Barrierefreiheit kann hier nicht gewährleistet werden. Aus Sicherheitsgründen müsste eine zweite Person für das An- und Ablegen und den Ein- und Ausstieg an Bord sein, womit das Wassertaxi dann nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden kann.
Hinzukommt, dass die Stern- und Kreisschifffahrt Ein-Mann-Wassertaxen als Konkurrenz betrachtet, so dass von dort keine Bestrebungen existieren, an einer Verbesserung der Anlegesituation mitzuwirken.
Den vorstehenden Ausführungen ist zu entnehmen, dass es nicht in der Hand des Bezirksamtes Spandau liegt, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Ein-Mann-Wassertaxen wirtschaftlich betrieben werden können.
Ich bitte daher, den Beschluss als erledigt anzuerkennen.
Berlin - Spandau, den 13. Februar 2012 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
einstimmig
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