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Drucksache - 0121/XVIII  

 
 
Betreff: Wahl von stimmberechtigten und stellv. stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-VorsteherBVV-Vorsteher
Verfasser:V o g t 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Wahl -Dringlichkeitsvorlage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
29.11.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für die Dauer der Legislaturperiode zu stimmberechtigten Mitgliedern bzw. stellv. stimmberechtigten Mitgliedern in den Jugendhilfeausschuss:

 

Mitglieder                 Stellvertreter

 

Ulrike Bukowski                  Marco Ruhland

Neuhofer Straße 69                 Sedanstraße 7

12355 Berlin                 13581 Berlin

 

 

Jürgen Kroggel                 Andreas Lorch

Hakenfelder Straße 9                 Ev. Johannesstift - Alter Quellenhof

13587 Berlin                 Schönwalder Allee 26

                 13587 Berlin

 

Hermann Kramer                 Karin Gerstel

Im Heidewinkel 3                 Jungfernheideweg 35

13629 Berlin                 13629 Berlin

 

 

Norbert Baron                 Hans-Jörg Oehmke

Am Pichelssee 25                 Falkentaler Steig 122 b

13595 Berlin                 13465 Berlin

 

 

Thorsten Schatz                 Sonja Clausen

Küsterstraße 13                 Klopstockstraße 1

13599 Berlin                 14163 Berlin

 

 

Mohtaram Zaherdoust                 Petra Sperling

Riehlstraße 16 a                 Ringbahnstraße 8 a

14057 Berlin                 10711 Berlin

 

 

 

Begründung:

Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes. Er wird für die jeweilige Wahlperiode der BVV gebildet. Die Bürgerdeputierten werden auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der BVV gewählt. Für jedes Mitglied ist ein stellv. Mitglied zu bestimmen (§ 35 Abs. 6 und 9 AGKJHG).

 

Rechtsgrundlagen:

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung v. 28 Februar 2001 (GVBl. S. 61) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.07.2005 (GVBl. S. 390) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) in der Fassung v. 27. April 2001 (GVBl. S. 134) zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.05.2005 (GVBl. S. 282).

 
 

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