Drucksache - 0116/XVIII  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBzStRin Meys
Verfasser:M e y s 
Drucksache-Art:Vorlage - zur Beschlussfassung -Vorlage - zur Beschlussfassung -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
29.11.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlage/n

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beruft aus den nachstehend aufgeführten Bereichen gemäß § 35 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beruft aus den nachstehend aufgeführten Bereichen gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 3 - 5 AG KJHG je ein beratendes und ein stellvertretendes beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss:

 

Nr. 3 - eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau

 

als Mitglied                 als stellvertretendes Mitglied

Ute Cremer                 nicht benannt

Taunusstr. 6

12161 Berlin

 

 

Nr. 4 - ein in der Arbeit mit behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person

 

als Mitglied                 als stellvertretendes Mitglied

Martina Bindel                 nicht benannt

Konkordiastr. 7

13595 Berlin

 

 

Nr. 5 - eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der Kindertagesstätten

 

als Mitglied                 als stellvertretendes Mitglied

Michael Fleischhauer                 Ronald Heine

Spekteweg 49                 Hohenzollernring 101

13583 Berlin                 13585 Berlin

Begründung:

Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes. Er wird für die jeweilige Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung gebildet. Die beratenden Mitglieder und die stellvertretenden beratenden Mitglieder nach § 35 Abs. 7 Nr. 3 - 5 AG KJHG werden von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. S. 2) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134)

 

Berlin-Spandau, den 17. November 2006

Das Bezirksamt

 
 

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