Drucksache - 0116/XVIII
Die Bezirksverordnetenversammlung Spandau beruft aus den
nachstehend aufgeführten Bereichen gemäß § 35 Abs. 7 Nr. 3 - 5 AG KJHG je ein
beratendes und ein stellvertretendes beratendes Mitglied in den
Jugendhilfeausschuss: Nr. 3 - eine in der Mädchenarbeit erfahrene Frau als Mitglied als
stellvertretendes Mitglied Ute Cremer nicht
benannt Taunusstr. 6 12161 Berlin Nr. 4 - ein in der Arbeit mit
behinderten Kindern und Jugendlichen erfahrene Person als Mitglied als
stellvertretendes Mitglied Martina Bindel nicht
benannt Konkordiastr. 7 13595 Berlin Nr.
5 - eine Person zur Vertretung des Bezirkselternausschusses der
Kindertagesstätten als Mitglied als
stellvertretendes Mitglied Michael Fleischhauer Ronald
Heine Spekteweg 49 Hohenzollernring
101 13583 Berlin 13585
Berlin Begründung: Der Jugendhilfeausschuss ist zugleich der Ausschuss der
Bezirksverordnetenversammlung für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes.
Er wird für die jeweilige Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung
gebildet. Die beratenden Mitglieder und die stellvertretenden beratenden
Mitglieder nach § 35 Abs. 7 Nr. 3 - 5 AG KJHG werden von dem für den
Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamtes benannt und von
der Bezirksverordnetenversammlung berufen. Rechtsgrundlagen: Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. S. 2) und Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134) Berlin-Spandau, den 17. November
2006 Das Bezirksamt |
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