Drucksache - 0100/XVIII
Das
Bezirksamt hat den o.g. Beschluss geprüft und nimmt wie folgt Stellung: Die Niederneuendorfer Allee, von Abzweig Bürgerablage bis Landesgrenze, wurde Ende der 90- er Jahre insbesondere für den Linienverkehr der BVG sowie den verstärkten Wirtschaftsverkehr zwischen Berlin und Brandenburg neu ausgebaut. Um in südliche Richtung, gemäß Forderungen der damaligen Straßenverkehrsbehörde, eine weitere möglichst uneingeschränkte Nutzung der Niederneuendorfer Allee gewährleisten zu können wurde unter Berücksichtigung des Baumalleenbestandes gleichzeitig aus den eingesparten Mittel der o.g. Straßenneubaumaßnahme ein provisorischer Ausbau in Form von teilweisen beidseitigen provisorischen Verbreiterungsmaßnahmen durchgeführt. Der
Kurvenbereich an der Bürgerablage ist bereits mit der o.g.
Straßenausbaumaßnahme auf eine Fahrbahnbreite von 7,0 m ausgebaut worden. Der
südliche Anschlussbereich hingegen speziell bis zur Einmündung des ehemaligen
Kraftwerkes Oberhavel, ist in dem auch im Beschluss der BVV dargestellten
unzureichenden verkehrstechnischen Zustand. Die vorhandene Fahrbahnbreite
zwischen den Fahrbahnborden beträgt in diesem Abschnitt ca. 4,75 m, hinzu
kommen teilweise beidseitig provisorische Verbreiterungsmaßnahmen und
Ausweichstellen. Die
Niederneuendorfer Allee ist eine Straße des übergeordneten Straßennetzes und
als Landesstraße 2. Ordnung eingestuft. Der
betroffene Abschnitt liegt im Landschaftsschutzgebiet sowie im FFH- Gebiet
Spandauer Forst. Ein
Straßenausbau ist, gemäß Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern, unter
Berücksichtigung von umfangreichen notwendig werdenden Ersatzmaßnahmen möglich. Für
Teilabschnitte des Straßenbaus wurden nachfolgend aufgeführte Kostenschätzungen §
Abschnitt
nördlich Teufelseekanal bis Abzweig Bürgerablage §
Abschnitt
Rustweg bis Abzweig Bürgerablage Diese
finanziellen Mittel stehen dem Bezirk auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung. Berlin-Spandau, den 16. November
2006 Das Bezirksamt Birkholz Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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