Drucksache - 0100/XVIII  

 
 
Betreff: "Gefährlich enge Niederneuendorfer Allee"
(Beschluss der BVV v. 13.09.2006 - Drks. Nr. 4259/XVII -)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Röding
Verfasser:R ö d i n g 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
29.11.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Das Bezirksamt hat den o

Das Bezirksamt hat den o.g. Beschluss geprüft und nimmt wie folgt Stellung:

Die Niederneuendorfer Allee, von Abzweig Bürgerablage bis Landesgrenze, wurde Ende der 90- er Jahre insbesondere für den Linienverkehr der BVG sowie den verstärkten Wirtschaftsverkehr zwischen Berlin und Brandenburg neu ausgebaut. Um in südliche Richtung, gemäß Forderungen der damaligen Straßenverkehrsbehörde, eine weitere möglichst uneingeschränkte Nutzung der Niederneuendorfer Allee gewährleisten zu können wurde unter Berücksichtigung des Baumalleenbestandes gleichzeitig aus den eingesparten Mittel der o.g. Straßenneubaumaßnahme ein provisorischer Ausbau in Form von teilweisen beidseitigen provisorischen Verbreiterungsmaßnahmen durchgeführt.

Der Kurvenbereich an der Bürgerablage ist bereits mit der o.g. Straßenausbaumaßnahme auf eine Fahrbahnbreite von 7,0 m ausgebaut worden.

 

Der südliche Anschlussbereich hingegen speziell bis zur Einmündung des ehemaligen Kraftwerkes Oberhavel, ist in dem auch im Beschluss der BVV dargestellten unzureichenden verkehrstechnischen Zustand. Die vorhandene Fahrbahnbreite zwischen den Fahrbahnborden beträgt in diesem Abschnitt ca. 4,75 m, hinzu kommen teilweise beidseitig provisorische Verbreiterungsmaßnahmen und Ausweichstellen.

 

Die Niederneuendorfer Allee ist eine Straße des übergeordneten Straßennetzes und als Landesstraße 2. Ordnung eingestuft.

 

Der betroffene Abschnitt liegt im Landschaftsschutzgebiet sowie im FFH- Gebiet Spandauer Forst.

 

Ein Straßenausbau ist, gemäß Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern, unter Berücksichtigung von umfangreichen notwendig werdenden Ersatzmaßnahmen möglich.

 

Für Teilabschnitte des Straßenbaus wurden nachfolgend aufgeführte Kostenschätzungen
( ohne Ersatzmaßnahmen und Gleisquerung) errechnet :

 

§         Abschnitt nördlich Teufelseekanal bis Abzweig Bürgerablage 
                                                                                    1.060.000,00 €

§         Abschnitt Rustweg bis Abzweig Bürgerablage 
                                                                                    1.530.000,00 €

 

 

Diese finanziellen Mittel stehen dem Bezirk auf absehbare Zeit nicht zur Verfügung.

 

 

 

 

Berlin-Spandau, den 16. November 2006

Das Bezirksamt

 

 

 

Birkholz                        Röding

Bezirksbürgermeister                        Bezirksstadtrat

 
 

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