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Drucksache - 0097/XVIII  

 
 
Betreff: Standort für den Senfsalon in Gatow finden
(Beschluss der BVV v. 13.09.2006 - Drks. Nr. 4261/XVII -)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBzStR Röding
Verfasser:R ö d i n g 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Birkholz
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
29.11.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Vorberatung
09.01.2007 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung vertagt   
06.03.2007 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.06.2007 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.02.2008 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
13.07.2016 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin Ablauf der Wahlperiode     

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Vorl. z.K. (1. Zw.) v. 16.11.2006
Vorl. z.K. (2. Zw.) v. 31.01.2008
Abschluss-Version gem. Beschluss v. 13.07.2016 zur Drks.Nr. 1899/XIX

Das Bezirksamt unterstützt ganz im Sinne des Antrags das Unternehmen Senfsalon - auch unter Einbeziehung seiner Interessen - b

1. Zwischenbericht vom 29.11.2006 - Drks. Nr. 0097/XVIII

2.  Zwischenbericht vom 21.05.2007 

 

 

Das Bezirksamt unterstützt weiterhin das Unternehmen Senfsalon bei der Standortsuche für eine Produktions- und Verkaufsstätte im Bereich Gatow.

 

Zwischenzeitlich fand Anfang Dezember 2007 ein Gespräch mit den Unternehmensvertretern und ihrem Architekten beim Baudezernenten unter Teilnahme des Stadtplanungsamtes sowie der unteren Denkmalschutzbehörde statt.

Das im Gespräch erörterte Objekt befindet sich in Nähe des Dorfkerns von Gatow und bietet die Möglichkeit, den Gewerbebetrieb zu integrieren. Planungsrechtlich wäre der Betrieb der Fa. Senfsalon hinsichtlich der zulässigen Art der Nutzung an diesem Standort grundsätzlich genehmigungsfähig.

 

 

Die Betreiber des Senfsalons wollten sich daraufhin mit dem Vertreter des Eigentümers in Verbindung setzen um weitere Modalitäten zu klären. 

 

Dem Bezirksamt ist bisher nicht bekannt, ob eine Kontaktaufnahme stattgefunden hat.

 

 

Berlin-Spandau, den 31. Januar 2008

 

Das Bezirksamt

 

 

 

Birkholz                            ding

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadtrat


 

 
 

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