Drucksache - 0049/XVIII
Vorg.: Unterrichtung gemäß § 15 BezVG vom Beschluss des Bezirksamtes vom 05. September 2006 über die Aufstellung des Bebauungsplans 5-39, Vorlage zur Kenntnisnahme vom 16. Oktober 2006, Drucksache 0049, XVIII Wahlperiode. Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamtes vom 04. März 2014 über den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-39 - Vorlage zur Beschlussfassung vom 19. März 2014, Drucksache Nr. 0049/XVIII. Unterrichtung vom Beschluss des Bezirksamts Spandau vom 02. September 2014 über das Ergebnis der beschränkten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB und Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 5-39 - Vorlage zur Beschlussfassung vom 17. September 2014, Drucksache Nr. 0049/XVIII.
Anlage: Übersichtsplan mit der Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5-39
Der Bebauungsplan 5-39 vom 16. August 2012 mit Deckblatt vom 14. Januar 2014 für die Grundstücke Götelstraße 76/110 A, Betckestraße 13, eine Teilfläche des Grundstücks Götelstraße 70, eine Teilfläche der Alten Havel sowie eine Teilfläche der Havel im Bezirk Spandau, Ortsteil Wilhelmstadt ist durch Verordnung des Bezirksamtes Spandau vom 13. Januar 2015 festgesetzt und im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin vom 07. Februar 2015 auf Seite 5 verkündet worden.
Das Bebauungsplanverfahren 5-39 ist damit abgeschlossen.
Berlin, den27.03.2015 Das Bezirksamt
Kleebank Röding Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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